Im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gilt ab sofort eine neue Regelung zur sprachlichen Gestaltung von Texten. Künftig sollen alle schriftlichen Mitteilungen – sowohl innerhalb des Hauses als auch nach außen – strikt nach den offiziellen Regeln der deutschen Rechtschreibung verfasst werden.
Diese Anweisung geht auf die neue Bundesministerin Karin Prien (CDU) zurück, die das Amt im Mai 2025 übernommen hat. Ziel der Maßnahme ist es, sprachliche Einheitlichkeit und Verständlichkeit zu fördern. Unkonventionelle Schreibweisen wie der Genderstern oder das Binnen-I, die in den letzten Jahren vielfach zur geschlechtergerechten Sprache verwendet wurden, sind nun ausdrücklich untersagt.
Stattdessen wird auf die sogenannte Beidnennung gesetzt, also Formulierungen wie „Lehrerinnen und Lehrer“, sofern dies sinnvoll und lesbar ist. Dabei soll auf eine inklusive Sprache geachtet werden, die jedoch im Rahmen des anerkannten Regelwerks bleibt.
Im Zuge der internen Umsetzung dieser neuen Vorgabe wurde auch betont, dass die Kommunikation künftig stärker auf die Zielgruppe der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet sein soll. Texte sollen klar, verständlich und nachvollziehbar formuliert sein. Dies schließt auch die Überprüfung der eigenen Maßnahmen und deren Nutzen mit ein.
Die Entscheidung gegen Sonderzeichen beim Gendern spiegelt einen allgemeinen Trend wider: Der Genderstern, einst Symbol für sprachliche Inklusion, verliert zunehmend an Bedeutung. Auch innerhalb der Befürworterschaft gendergerechter Sprache wird er mehr und mehr durch den Doppelpunkt ersetzt, der dezenter wirkt und das Schriftbild weniger stört.
https://www.zwd.info/prien-verbietet-gendersprache-mit-gender*stern-und-binnen-i.html