


a) Administrative Aspekte
Wir sichern die Transparenz bei der Projektbearbeitung, indem wir alle Übersetzungsaufträge in unserem Softwareprogramm registrieren und den Bearbeitungsstand auf unserer Leitkarte dokumentieren.
b) Technische Aspekte
Wir stellen alle notwendigen technischen Ressourcen bereit und stellen sicher, dass die von unseren Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen für den eigentlichen Übersetzungsvorgang aufbereitet werden. Die Vorbereitung kann verschiedene technische Maßnahmen umfassen wie z. B. die Beschaffung notwendiger Schriftarten oder das Zusammenstellen von Referenzmaterial wie Terminologiesammlungen.
c) Personelle Aspekte
Um die Erwartungen unserer Kunden bezüglich der Umsetzung von vereinbarten Anforderungen zu erfüllen, setzen wir für die Bearbeitung von Aufträgen qualifizierte Mitarbeiter ein (siehe auch: » Unsere Übersetzer). Alle diesbezüglichen Vorgänge werden festgehalten.
d) Sprachliche Aspekte
Wir tragen dafür Sorge, dass die Vorgaben unserer Kunden zu speziellen sprachlichen Anforderungen an das Übersetzungsprojekt auf unserem Formblatt
» Auftragsspezifikation erfasst werden. Hierzu gehören z. B. Angaben zum Verwendungszweck der Übersetzung, zur Stilebene oder zum Terminologiegebrauch sowie Vorgaben bezüglich der Anpassung an eine besondere Zielgruppe oder der Erweiterung bereits bestehender Glossare.
Wir analysieren den Ausgangstext, um Probleme, die sich eventuell bei der Übersetzung stellen, schon im Vorfeld zu erkennen. Dazu gehört die Untersuchung von Aspekten wie Textgattung, Textfunktion, Aufbau nonverbaler Elemente wie Grafiken oder Abbildungen, Besonderheiten bei Lexik, Syntax oder Grammatik.
Erfordern Projekte eine besondere Terminologie, vereinbaren wir ggf. mit unseren Kunden, dass Terminologiearbeit als zusätzliche Leistung erbracht wird.
Werden seitens unserer Kunden keine Stilrichtlinien zur Verfügung gestellt, so verwenden wir beim Erstellen der Übersetzung eigene oder andere geeignete Stilrichtlinien.
Liegt der vom Übersetzer nachgeprüfte Text vor, erfolgt seitens unseres Büros eine Erstprüfung in Bezug auf vollständige Anfertigung, Umsetzung vorgegebener Bearbeitungskriterien, Termineinhaltung und Rückgabe aller zum Auftrag gehörigen Unterlagen. Erforderliche Korrekturen werden vorgenommen und fehlende Unterlagen angefordert.
b) Zwischenprüfung: Korrekturlesen
Für die Korrekturlesung wird die Übersetzung nun an einen anderen qualifizierten Übersetzer weitergeleitet. Dieser prüft, ob bei der Übersetzung die jeweiligen Projektvorgaben berücksichtigt wurden und die Übersetzung ihrem Zweck in inhaltlicher und sprachlicher Hinsicht gerecht wird. Die Verwendung einer einheitlichen Terminologie wird ebenso überprüft wie die Angemessenheit von Sprachregister und Stil.
Falls vorgesehen, wird eine zielsprachige Überprüfung des Textes vorgenommen, um die Zwecktauglichkeit der Übersetzung in fachlicher Hinsicht zu bewerten.
Bei entsprechender Vereinbarung kann auch ein zweites Korrekturlesen durchgeführt werden, ebenso wie eine Fahnenkorrektur bei Druckvorlagen.
Die sich ergebenden Korrekturvorschläge werden in jedem Fall berücksichtigt und entsprechende Korrekturmaßnahmen werden eingeleitet.
c) Endprüfung und Freigabe
Nachdem ein letztes Mal geprüft wurde, ob das Produkt alle Anforderungen erfüllt, erfolgt die Freigabe durch die Geschäftsleitung und die Lieferung an den Auftraggeber.
Der Prüfstatus wird in allen Phasen der Qualitätsprüfung dokumentiert.
Auf unserer Leitkarte wird eindeutig gekennzeichnet, dass eine Übersetzung die erforderlichen Prüfungen durchlaufen und den festgelegten Kriterien entsprochen hat.
Falls Mehrwertdienstleistungen wie Beglaubigung, Lokalisierung, Erstellung einer Terminologiedatenbank vereinbart wurden, sorgen wir dafür, dass diese ebenfalls auf einem hohen Qualitätsniveau erbracht werden.
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