Verpflichtungserklärung

für die angestellten Mitarbeiter und Unterlieferanten (freie Mitarbeiter)
der Eurolingua und Interlingua Übersetzungen GmbH & Co. KG

zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung

  1. des personenbezogenen Datenschutzes nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
  2. des Sozialdatenschutzes nach dem SGB I und SGB X und
  3. des Berufs-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Verantwortliche Stelle
Eurolingua und Interlingua Übersetzungen GmbH & Co. KG,
Hohe Straße 45, 44139 Dortmund
vertreten durch ihre Geschäftsführer

– Verantwortliche Stelle –

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-Verpflichtete Person

aufgrund Ihrer Tätigkeit/ Ihrer Aufgabenstellung bei uns verpflichte ich Sie wie folgt:

I. Personenbezogene Daten

Es ist Ihnen untersagt, personenbezogene Daten nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO unbefugt zu verarbeiten. Die Grundsätze der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Art. 5 Abs. 1 DSGVO festgelegt und beinhalten im Wesentlichen folgende Verpflichtungen:

Personenbezogene Daten müssen

  1. auf rechtmäßige Weise und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden;
  2. für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden;
  3. dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);
  4. sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden;
  5. in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist;
  6. in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“).

Darüber hinaus verpflichte ich Sie wie folgt:

  1. Im Rahmen eines Übersetzungsauftrags übergebene Schriftstücke sind von Ihnen zugriffsgeschützt aufzubewahren. Bei der Übersetzung / Bearbeitung ist die Vertraulichkeit zu gewährleisten. Es muss insbesondere sichergestellt werden, dass personenbezogene Daten nicht unbefugt zur Kenntnis genommen, verändert oder gelöscht werden. Es sind Absicherungsmaßnahmen für den PC zu treffen (Virenschutz, Firewall). Gespeicherte Übersetzungen auf dem PC oder anderen Datenträgern sind mit Passwort zu schützen.
  2. Nach Aufgabenerfüllung oder wenn die Erforderlichkeit für die Aufgabenerfüllung entfällt, sind die Papierunterlagen zurückzusenden bzw. ordnungsgemäß zu vernichten. Sie haben die datenschutzgerechten Löschungen auf dem PC oder auf weiteren Speichermedien vorzunehmen, wenn die Erforderlichkeit für die Aufbewahrung entfallen ist. Die übergebenen Schriftstücke dürfen nur zweckgebunden für die Übersetzung verwendet werden.
  3. Besonderen Schutz genießen nach § 3 Absatz 9 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) die sogenannten sensiblen Daten, die Angaben enthalten über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse oder philosophische Überzeugung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.
  4. Es sind die einschlägigen Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten, auch wenn in dieser Verpflichtung nicht explizit auf diese hingewiesen wird.

II. Sozialdaten

  1. Sozialdaten sind nach § 67 Abs. 1 SGB X Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach diesem Gesetzbuch erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Ob die in Frage stehende Information schützenswert erscheint oder nicht, ist unbeachtlich.
  2. Es ist Ihnen untersagt, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Verantwortlichen Stelle erteilten Aufträge bekannt gewordenen Sozialdaten nach § 78 Abs. 1 Satz 2 & 3 SGB X unbefugt zu speichern, zu verändern, zu übermitteln, zu sperren und zu löschen. Es handelt sich dabei um Unterlagen, Dokumente, ärztliche Dokumente, die seitens der sozialrechtlichen Leistungsträger zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zwecks Übersetzung dem Verantwortlichen anvertraut werden.
  3. Sie sind verpflichtet, die Verantwortliche Stelle unverzüglich zu informieren, wenn Sie Störungen, Mängel oder andere Unregelmäßigkeiten feststellen. Das gilt im Besonderen bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen.
  4. Unterlieferanten erklären sich im Falle der Übernahme von der Verantwortlichen Stelle durch Rahmenverträge erteilten Übersetzungsaufträgen grundsätzlich dazu bereit, sich vom Auftraggeber der Verantwortlichen Stelle nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen verpflichten zu lassen, wenn dies von diesem verlangt wird.
  5. Verstöße gegen das Sozialgeheimnis können nach §§ 85a SGB X sowie nach anderen Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.

III. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Es ist Ihnen untersagt, das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, d. h. Umstände und Vorgänge, also technische und kaufmännische Informationen, die nicht offenkundig, sondern einem bestimmten Personenkreis zugänglich sind, an Nichteingeweihte weiterzugeben.

Ein Verstoß kann zugleich eine Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten oder speziellen Geheimhaltungspflichten darstellen. Auch (zivilrechtliche) Schadenersatzansprüche können sich aus schuldhaften Verstößen gegen diese Verpflichtung ergeben. Ihre sich aus dem Arbeits- bzw. Dienstvertrag oder gesonderten Vereinbarungen ergebende Vertraulichkeitsverpflichtung wird durch diese Erklärung nicht berührt.

Bei Verstoß gegen den Datenschutz bestehen Sanktionen gemäß DSGVO, Bundesdatenschutzgesetz (neu) und Strafgesetzbuch, wie sie auch aus den beiliegenden Auszügen ersichtlich sind.

Diese Verpflichtung besteht ohne zeitliche Einschränkung und auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit fort.

Ich bestätige diese Verpflichtung. Ein Exemplar der Verpflichtung habe ich erhalten.

Ort, Datum: ________________________

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Unterschrift des Verpflichteten

Ort, Datum: Dortmund,

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