Vor dem Amtsgericht in Dresden muss sich derzeit eine 40-jährige Dolmetscherin aus Freital verantworten, der vorgeworfen wird, interne Informationen aus einem laufenden Ermittlungsverfahren weitergegeben zu haben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll die Frau einen Verdächtigen über polizeiliche Maßnahmen informiert haben, obwohl sie im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Verschwiegenheit verpflichtet gewesen sei. Gegen sie stehen die Vorwürfe der versuchten Strafvereitelung sowie der Verletzung von Dienstgeheimnissen im Raum. Die Ermittler gehen davon aus, dass durch ihr Verhalten die Aufklärung mutmaßlicher Straftaten im Zusammenhang mit Abrechnungsbetrug erheblich erschwert worden sein könnte.
Zum Auftakt des Prozesses erschien die Angeklagte nicht persönlich vor Gericht. Ihr Rechtsanwalt teilte mit, dass sie wegen der Erkrankung ihres Kindes verhindert sei. Das Gericht erkannte diese Begründung als ausreichende Entschuldigung an und vertagte die Verhandlung.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Ermittlungsverfahren gegen einen privaten Pflegedienst aus Dresden, dem Betrug bei Abrechnungen zur Last gelegt wird. Im September 2022 war die Dolmetscherin vom Landeskriminalamt Sachsen damit beauftragt worden, russischsprachige Gesprächsaufzeichnungen aus einer laufenden Telekommunikationsüberwachung ins Deutsche zu übertragen. Dabei sei sie ausdrücklich auf ihre Pflicht zur Geheimhaltung hingewiesen worden.
Dennoch soll sie laut Anklage den Leiter des betroffenen Pflegedienstes kontaktiert und sich mit ihm auf einem Parkplatz getroffen haben, um ihn über die Überwachungsmaßnahmen zu informieren. Die Beschuldigte weist die Vorwürfe zurück. Nach Darstellung ihrer Verteidigung habe sie die Telefonnummer des Mannes lediglich gespeichert, weil sie für ihre Großmutter nach einer russischsprachigen Pflegeeinrichtung gesucht habe. Auffällig sei jedoch, dass die Nummer auf beiden Mobiltelefonen unter dem Spitznamen „Schwarzdiamant“ hinterlegt gewesen sein soll.
Aufgedeckt wurde der Vorfall offenbar durch abgehörte Telefonate einer Mitarbeiterin des Pflegedienstes, die über ein ungewöhnliches Gespräch ihres Chefs berichtet hatte. Der Prozess wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt.

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