Falls Sie eine Übersetzung benötigen, die von einem gerichtlich ermächtigten Übersetzer bestätigt sein muss, informieren Sie uns darüber bitte schon bei Ihrer Anfrage und/oder bei der Auftragserteilung. Je nach Verwendungszweck benötigen wir den zu übersetzenden Text im Original. Offizielle mit Quellcode erstellte Texte werden als Original behandelt. Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung mit dem Original-Stempelabdruck und der Unterschrift des Übersetzers auf dem Postweg. Wir bestätigen jedoch grundsätzlich keine Übersetzungen, die nicht von uns erstellt wurden. Außerdem dürfen wir keine Kopien beglaubigen, da dies in den Tätigkeitsbereich von Notaren und Amtsgerichten fällt.