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Fachübersetzungen · Technik

Technische Übersetzung: Maschinenbau, Anlagenbau und technische Dokumentation

Technische Dokumentation übersetzen lassen, ISO 17100 zertifiziert. Betriebsanleitungen nach Maschinenverordnung ab Januar 2027.
  • ISO 17100 + ISO 9001, geprüft durch DEKRA
  • Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ab 20.01.2027
  • Terminologiedatenbank und Translation Memory je Kunde
  • Muttersprachliche Fachübersetzer mit Technikhintergrund

ISO 17100 · DEKRAISO 9001 · DEKRAÜbersetzungen seit 1976Vier-Augen-Prinzip nach Norm

Mehrsprachige Anleitungen mit einheitlichen Begriffen

Die Aufträge kommen aus Maschinenbau, Anlagenbau und Industrie. Oft geht die Dokumentation in mehrere EU-Mitgliedstaaten.

Häufige Auftragstypen:

  • Betriebsanleitungen und Wartungshandbücher für Maschinen und Anlagen, die in mehrere EU-Mitgliedstaaten geliefert werden, zunehmend mit Blick auf die Umstellung zum Januar 2027
  • Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen für internationale Industrieprojekte
  • Ersatzteilkataloge und Servicedokumentation mit hohem Wiederverwendungsanteil aus dem Translation Memory

Ihr Dokument ist nicht dabei? Prüfbericht, Schaltplan oder Wartungsvertrag übersetzen wir ebenfalls; nennen Sie uns bei der Anfrage einfach die Dokumentart. Angebot anfordern

Vier Schritte bis zur revidierten Übersetzung

  1. Anfrage

    Datei oder Textprobe. Bitte nennen Sie das Format bei der Anfrage.

  2. Angebot

    Unverbindlich, Antwort in der Regel noch am selben Werktag

  3. Übersetzung und Revision

    Muttersprachliche Fachübersetzer mit Technikhintergrund, Terminologiedatenbank und Translation Memory je Kunde, nach ISO 17100 mit Pflichtrevision durch eine zweite Fachkraft.

  4. Lieferung

    Als übersetzter Text. Bei strukturierten Formaten bleibt die Auszeichnung erhalten.

Warnhinweise liest immer eine zweite Fachkraft

ISO 17100 verlangt, dass eine zweite qualifizierte Fachkraft jede Übersetzung gegen den Ausgangstext prüft, bevor sie geliefert wird. Bei technischer Dokumentation zählt das vor allem bei Warnhinweisen und Arbeitsschritten, wo ein Missverständnis zur Sicherheitsfrage wird. Technik gehört zum zertifizierten Bereich beider DEKRA-Zertifikate, Terminologiedatenbank und Translation Memory halten die Begriffe je Kunde gleich.

ISO 17100:2015, Reg.-Nr. 300125019, gültig bis 02.01.2028 · ISO 9001:2015, Reg.-Nr. 90524330, gültig bis 07.03.2027 · Zertifikate ansehen
Angebot für Ihre Technik-Übersetzung

Schicken Sie Datei oder Textprobe und nennen Sie Zielsprache und Verwendungszweck, das Angebot kommt in der Regel noch am selben Werktag.

Das Angebot ist unverbindlich. Telefonisch erreichbar Mo–Do 8:30–15:30 Uhr, Fr 8:30–14:30 Uhr.

Format, Wiederholungen und Komplexität bestimmen den Preis

Format und Wiederholungsanteil im Translation Memory werden vor dem Angebot ermittelt.

  • Dateiformat bei der Anfrage nennen: Es beeinflusst Aufwand und Preis.
  • Eilige Termine: vereinbaren wir mit dem Angebot; eine Lieferung am selben Tag ist nur in Ausnahmefällen möglich, denn die Pflichtrevision nach ISO 17100 ist gerade bei sicherheitsrelevanten Texten unerlässlich.
  • Abrechnung nach Normzeilen: Festpreis möglich, wenn die Datei vorliegt

Details zur Kalkulation: Preisgestaltung und Angebot

Von der Betriebsanleitung bis zur Patentschrift: Dokumenttypen, Branchen und Formate

Eine technische Übersetzung ist die fachgerechte Übertragung von Betriebs- und Wartungsanleitungen, Datenblättern, CE-Dokumentation und Schulungsunterlagen aus Maschinenbau, Anlagenbau und Industrie in eine andere Sprache. Eurolingua übersetzt diese Dokumentation durch muttersprachliche Fachübersetzer mit technischem Hintergrund, nach ISO 17100 mit Pflichtrevision durch eine zweite Fachkraft.

Dokumenttypen, Branchen und Formate im Überblick anzeigenTabelle einklappen
Technische Übersetzungen bei Eurolingua: Dokumenttypen, Branchen und Formate
Kriterium Details
Dokumenttypen Betriebs- und Bedienungsanleitungen, Wartungshandbücher, Sicherheitshinweise, technische Datenblätter, Ersatzteilkataloge, Schulungsunterlagen, Patentschriften, Ausschreibungsunterlagen
Branchen Maschinenbau, Anlagenbau, Automotive, Fördertechnik, Energie- und Umwelttechnik, Verfahrenstechnik, Labor- und Klimatechnik, IT und Telekommunikation
Zertifizierung ISO 17100 + ISO 9001 (DEKRA, gültig bis 02.01.2028 bzw. 07.03.2027)
Qualitätssicherung Vier-Augen-Prinzip, kundenspezifische Terminologiedatenbank, Translation Memory über Folgeaufträge
Regulatorischer Bezug Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ab 20.01.2027, zuvor Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Formate Word, InDesign, FrameMaker, XML und DITA, Redaktionssysteme auf Anfrage
Standort Hohe Straße 45, 44139 Dortmund, persönliche Abgabe Mo–Do 8:30–15:30, Fr 8:30–14:30
Angebot Unverbindlich, in der Regel noch am selben Werktag

Maschinenverordnung (EU) 2023/1230: was sich zum 20. Januar 2027 an der Anleitung ändert

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab und entfaltet ihre volle verbindliche Wirkung für Hersteller am 20. Januar 2027. Der Begriff Amtssprache ist gestrichen; verlangt wird eine für die Nutzer leicht verständliche Sprache, die der Mitgliedstaat festlegt. Digitale Anleitungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, müssen aber über die Lebensdauer der Maschine, mindestens zehn Jahre, online verfügbar bleiben.

Beide Änderungen im Einzelnen und Vergleich Richtlinie und Verordnung anzeigenDetails einklappen

Ab diesem Stichtag dürfen Maschinen nur noch nach den Anforderungen der Verordnung in Verkehr gebracht werden. Für die Übersetzung technischer Dokumentation sind zwei Änderungen entscheidend: die neue Sprachformulierung und die Zulassung rein digitaler Anleitungen mit Bereitstellungspflicht.

Der aktuell wichtigste Anlass ist regulatorisch: Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verbindlich und ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie ändert die Sprachanforderung an die Betriebsanleitung und erlaubt erstmals rein digitale Anleitungen, verbindet das aber mit einer Bereitstellungspflicht über mindestens zehn Jahre.

Änderung 1: Der Begriff Amtssprache ist gestrichen

Die alte Maschinenrichtlinie sprach von der Amtssprache des Mitgliedstaates. Dieser Begriff wurde in der Maschinenverordnung ersatzlos gestrichen. Die Verordnung verlangt stattdessen eine für die Nutzer leicht verständliche Sprache, die vom betreffenden Mitgliedstaat festgelegt wird, und die Anleitung muss klar, verständlich und lesbar sein.

Was das praktisch bedeutet: Die Sprachplanung folgt nicht mehr automatisch der Liste der Amtssprachen. Maßgeblich ist, was der jeweilige Mitgliedstaat festlegt. Für Hersteller, die in mehrere Länder liefern, heißt das: Die Sprachmatrix für den Dokumentationsbestand gehört vor dem Stichtag auf den Prüfstand, statt sie aus der bisherigen Praxis fortzuschreiben.

Die Ausnahme, die Übersetzungskosten spart: Die Wartungsanleitung, die sich an vom Hersteller beauftragtes Fachpersonal richtet, darf in nur einer Amtssprache der Union abgefasst sein, die dieses Fachpersonal versteht (Anhang III, 1.7.4). Wer Betriebsanleitung für Nutzer und Wartungsanleitung für Fachpersonal als getrennte Dokumente führt, muss nur den Nutzerteil in alle Marktsprachen bringen. Wer beides in einem Dokument mischt, verschenkt diese Ausnahme und übersetzt den Wartungsteil mit.

Änderung 2: Digitale Betriebsanleitung zulässig, aber mit Frist

Die Verordnung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die ausschließlich digitale Bereitstellung der Anleitung (Art. 10 Abs. 7). Die Bedingungen: Auf der Maschine steht, wo die Anleitung abrufbar ist; das Format ist druck- und speicherbar; auf Verlangen beim Kauf liefert der Hersteller innerhalb eines Monats kostenlos eine Papierfassung; und bei Maschinen, die für nichtprofessionelle Nutzer bestimmt sind oder von ihnen vorhersehbar verwendet werden können, müssen die Sicherheitsinformationen weiterhin auf Papier beiliegen. Der Haken steckt in der Frist: Digitale Anleitungen müssen über die gesamte Lebensdauer der Maschine, mindestens jedoch zehn Jahre nach Inverkehrbringen, online verfügbar bleiben.

Für die Übersetzung verschiebt das die Kostenlogik grundlegend. Eine gedruckte Anleitung war eine einmalige Leistung. Eine digitale Anleitung mit Zehnjahrespflicht ist ein Bestand mit Pflegepflicht: Jede Produktänderung, jede Korrektur und jede neue Sprachversion muss über ein Jahrzehnt konsistent nachgeführt werden. Genau dafür ist ein Translation Memory mit gepflegter Terminologie kein Komfort, sondern die Voraussetzung, damit die Fassung von Jahr acht noch zur Fassung von Jahr eins passt.

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Vergleich, Übersetzungssicht
Aspekt Bisher: Richtlinie 2006/42/EG Ab 20.01.2027: Verordnung (EU) 2023/1230
Rechtsform Richtlinie, in nationales Recht umzusetzen Verordnung, unmittelbar geltend in allen Mitgliedstaaten
Sprachanforderung Amtssprache des Mitgliedstaates Für die Nutzer leicht verständliche Sprache, vom Mitgliedstaat festgelegt
Format der Anleitung Papierform als Regelfall Digitale Bereitstellung zulässig; Papierfassung auf Verlangen beim Kauf binnen eines Monats kostenlos; Sicherheitsinformationen für Verbrauchermaschinen weiter auf Papier
Wartungsanleitung für Fachpersonal Keine Sonderregel Darf in nur einer Amtssprache der Union vorliegen, die das Fachpersonal versteht
Verfügbarkeitspflicht Nicht geregelt Lebensdauer der Maschine, mindestens zehn Jahre online
Folge für den Übersetzungsbestand Einmalige Leistung je Sprachversion Gepflegter Mehrsprachbestand über ein Jahrzehnt

Was vor dem Stichtag sinnvoll ist: Bestandsaufnahme der vorhandenen Sprachversionen, Abgleich mit den Zielmärkten, Trennung von Nutzer- und Fachpersonalteil und eine Terminologiebasis, bevor die Neuübersetzungen beginnen. Wer spät anfängt, konkurriert mit allen anderen Herstellern um dieselben Fachübersetzerkapazitäten und hat für die Pflichtrevision keinen Puffer mehr.

Betriebsanleitung und Bedienungsanleitung übersetzen: worauf es sicherheitsrechtlich ankommt

Die Betriebsanleitung ist kein Begleitmaterial, sondern Bestandteil des Produkts. Fehlt sie in der geforderten Sprache oder ist sie unverständlich, gilt die Maschine als nicht konform. Bei einem Unfall wird die Anleitung zum zentralen Beweismittel in der Produkthaftungsfrage. Deshalb gelten hier andere Regeln als bei werblicher oder allgemeiner technischer Übersetzung.

Die drei Bereiche mit dem höchsten Fehlergewicht

  1. Warn- und Sicherheitshinweise. Die Signalwörter folgen einer festen Abstufung, die in der Zielsprache exakt entsprochen werden muss. Wer GEFAHR, WARNUNG und VORSICHT in der Zielsprache uneinheitlich oder in falscher Abstufung wiedergibt, verändert die Risikoaussage.
  2. Handlungsanweisungen im Imperativ. Deutsche technische Redaktion arbeitet mit Infinitivkonstruktionen („Schutzabdeckung entfernen“). Mehrere Zielsprachen verlangen für Handlungsanweisungen eine andere grammatische Form, damit sie als Anweisung und nicht als Zustandsbeschreibung gelesen werden. Wörtliche Übertragung erzeugt hier Mehrdeutigkeit genau an der Stelle, an der Eindeutigkeit sicherheitsrelevant ist.
  3. Maßeinheiten und Anzugsmomente. Zahlenwerte werden nicht umgerechnet, sondern übernommen, und das Dezimaltrennzeichen folgt der Zielsprachkonvention. Ein aus dem Deutschen übernommenes Komma in einer englischsprachigen Anleitung verschiebt einen Anzugsmoment von 1,5 Nm scheinbar auf 15 Nm, wenn das Komma als Tausendertrennzeichen gelesen wird.

Terminologiedrift: warum separat übersetzte Dokumente "auseinanderlaufen"

Der teuerste Fehler in technischer Dokumentation ist selten ein falsches Wort, sondern die Uneinheitlichkeit desselben Begriffs über mehrere Dokumente hinweg. Ein Bauteil, das im Handbuch anders heißt als im Ersatzteilkatalog und im Schulungsmaterial, erzeugt Rückfragen im Service, falsche Bestellungen und im Zweifel Stillstand beim Kunden.

Wie die Drift entsteht

Sie entsteht nicht durch schlechte Übersetzer, sondern durch Vergabepraxis. Ein Handbuch wird 2021 vergeben, der Ersatzteilkatalog 2023, die Schulungsunterlage 2025. Jeder Auftrag wird für sich sauber bearbeitet. Ohne gemeinsame Terminologiebasis trifft jeder Bearbeiter eine eigene, jeweils vertretbare Entscheidung. Nach drei Aufträgen existieren drei gültige Bezeichnungen für dasselbe Bauteil.

Verschärfend wirken zwei Umstände: Bei stark flektierenden Zielsprachen ist eine nachträgliche globale Ersetzung nicht möglich, ohne die Grammatik zu zerstören. Und bei digitalen Anleitungen mit Zehnjahrespflicht nach der neuen Maschinenverordnung wächst der Bestand, in dem die Drift wirkt, über ein Jahrzehnt weiter.

Was dagegen hilft

  • Terminologie vor dem ersten Auftrag festlegen, nicht nach dem dritten rekonstruieren
  • Benennungen fixieren, die nicht übersetzt werden (Produktnamen, Typenbezeichnungen, Anzeigetexte auf dem Bedienpanel). Anzeigetexte sind ein eigener Fall: Sie dürfen nur übersetzt werden, wenn die Gerätefirmware die Zielsprache tatsächlich ausgibt, sonst verweist die Anleitung auf Menüpunkte, die es so am Gerät nicht gibt
  • Ein Translation Memory über alle Dokumente eines Bestands statt getrennter Projekte

Zur Leistung: Terminologiepflege.

Drei Fehlerklassen in technischen Übersetzungen

Bei technischen Übersetzungen sind drei Fehlerklassen typisch. Keine davon entsteht beim Übersetzen im engeren Sinn, alle drei in der Schnittstelle zwischen Übersetzung und Publikation. Diese Schnittstelle prüfen wir mit und helfen so, typische Fehler zu vermeiden.

Fehlerklasse 1: Anzeigetexte werden mitübersetzt, obwohl das Gerät sie nicht kennt

In der Anleitung steht ein Verweis auf einen Menüpunkt des Bedienpanels. Der Übersetzer überträgt ihn sinngemäß, weil er wie normaler Text aussieht. Die Gerätefirmware gibt diesen Menüpunkt aber nur in der Originalsprache oder in einer abweichenden Übersetzung aus. Der Nutzer sucht am Gerät nach einem Begriff, den es dort nicht gibt. Abhilfe: Anzeigetexte als nicht zu übersetzende Segmente kennzeichnen oder die Firmware-Sprachtabelle als Referenz mitliefern.

Fehlerklasse 2: Der Umbruch zerstört Sicherheitshinweise im Layout

Zielsprachen sind unterschiedlich lang. Englisch ist kompakter als Deutsch, romanische Sprachen laufen deutlich länger, CJK-Sprachen brauchen andere Zeilenhöhen, Arabisch läuft von rechts nach links. Wird die Übersetzung in ein festes Layout eingesetzt, das für den deutschen Text entworfen wurde, brechen Warnhinweise um, Piktogramme rutschen von ihrem Hinweis weg, und Tabellenspalten verlieren die Zuordnung. Die Übersetzung ist korrekt, die gedruckte Anleitung trotzdem mangelhaft. Prüfschritt: Nicht die Übersetzungsdatei freigeben, sondern den gesetzten Stand.

Fehlerklasse 3: Der Bestand wird in Teilen aktualisiert

Eine Produktänderung betrifft drei Kapitel. Aktualisiert werden diese drei Kapitel, in allen Sprachen. Nicht aktualisiert wird die Abbildungsbeschriftung im Anhang, die auf die alte Bauteilbezeichnung verweist, weil sie in einem anderen Dokument liegt. Bei digitalen Anleitungen mit Zehnjahrespflicht summieren sich solche Teilaktualisierungen über die Jahre zu einem inkonsistenten Bestand. Abhilfe: Änderungsumfang immer auf Bestandsebene bestimmen, nicht auf Dokumentebene.

Technische Übersetzungen in Dortmund und dem Ruhrgebiet

Das Ruhrgebiet und Westfalen bilden einen der dichtesten Maschinenbau- und Anlagenbaustandorte Deutschlands. Fördertechnik, Umwelt- und Energietechnik, Verfahrenstechnik und Automotive-Zulieferung sind in Dortmund, Bochum, Hagen, Witten und dem Sauerland stark vertreten. Für diese Unternehmen ist die räumliche Nähe bei technischer Dokumentation relevanter als bei anderen Fachgebieten, weil Terminologieabstimmungen und Layoutfreigaben oft direkte Abstimmung erfordern.

  • Terminologieprojekte für Unternehmen, die einen über Jahre gewachsenen, uneinheitlichen Dokumentationsbestand konsolidieren
  • Dolmetschen bei Werksabnahmen, Audits und Lieferantengesprächen nach Verfügbarkeit

Persönliche Abgabe und Abstimmung: Hohe Straße 45, 44139 Dortmund-Kreuzviertel, Mo–Do 8:30–15:30 Uhr, Fr 8:30–14:30 Uhr. Erreichbar mit U-Bahn Saarlandstraße (U46).

Zum Übersetzungsbüro Dortmund

Häufige Fragen zu technischer Dokumentation und Übersetzung

In welcher Sprache muss die Betriebsanleitung ab 2027 vorliegen?

Nach der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 in einer für die Nutzer leicht verständlichen Sprache, die vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegt wird. Der frühere Begriff Amtssprache des Mitgliedstaates wurde gestrichen. Praktisch bedeutet das, dass die Sprachmatrix je Zielmarkt geprüft und nicht aus der bisherigen Praxis fortgeschrieben werden sollte. Verbindlich gilt die Verordnung ab dem 20. Januar 2027.

Darf die Anleitung nur noch digital bereitgestellt werden?

Die Verordnung lässt digitale Bereitstellung unter bestimmten Voraussetzungen zu. Sie verlangt dafür, dass die digitale Anleitung über die Lebensdauer der Maschine, mindestens jedoch zehn Jahre, online verfügbar bleibt. Für die Übersetzung heißt das, dass der Sprachbestand über ein Jahrzehnt gepflegt werden muss und nicht als einmalige Lieferung behandelt werden kann.

Welche Dateiformate können Sie verarbeiten?

Word, InDesign, FrameMaker sowie XML- und DITA-basierte Redaktionssysteme. Bei strukturierten Formaten bleibt die Auszeichnung erhalten, sodass die Übersetzung ohne manuelles Nacharbeiten zurückfließt. Bitte nennen Sie das Format bei der Anfrage, es beeinflusst Aufwand und Preis deutlich.

Wie viel günstiger werden Folgeaufträge durch das Translation Memory?

Das hängt vom Wiederholungsanteil ab, der bei technischer Dokumentation typischerweise hoch ist, weil Sicherheitshinweise, Wartungsintervalle und Bauteilbeschreibungen über Dokumente hinweg wiederkehren. Bereits übersetzte und unveränderte Segmente werden nicht neu berechnet. Den konkreten Wiederholungsanteil Ihres Bestands ermitteln wir vor dem Angebot.

Übersetzen Sie auch Patentschriften?

Ja. Patentübersetzungen sind ein eigenes Genre mit stark formalisierter Sprache und eigenen Anspruchsformulierungen, bei denen die wörtliche Struktur erhalten bleiben muss, weil sie den Schutzumfang bestimmt. Für Anmeldeverfahren gelten je nach Amt eigene Sprach- und Formvorgaben, die vor der Beauftragung geklärt sein sollten. Mehr dazu unter Patentübersetzung.

Welche Sprachrichtung wird bei technischen Übersetzungen am häufigsten gebraucht?

Englisch dient für viele Exportmärkte als Zwischensprache, und Zulieferdokumentation wird international auf Englisch geführt. Bei Englisch ist die Zielvariante zu nennen: britisches und amerikanisches Englisch unterscheiden sich in Maßeinheiten, Dezimalschreibweise und Fachwortschatz, etwa bei Werkzeug- und Bauteilbezeichnungen. Für Französisch, Polnisch, Niederländisch, Spanisch und Italienisch gilt dasselbe Vorgehen; bei Lieferungen nach Osteuropa und Asien kommen Fremdsprachensatz und Sonderzeichen hinzu. Mehr zu Englisch unter Übersetzungsbüro Englisch, zu den übrigen gängigen Sprachen auf unseren Sprachseiten.

Technische Dokumentation für mehrere Zielmärkte

Nennen Sie die Zielmärkte und schicken Sie die Dokumentation als Datei, das Angebot kommt in der Regel noch am selben Werktag.

Das Angebot ist unverbindlich. Telefonisch erreichbar Mo–Do 8:30–15:30 Uhr, Fr 8:30–14:30 Uhr.