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Leistungen

Übersetzen, beglaubigen, prüfen: die passende Leistung für Ihr Übersetzungsvorhaben

Alle Sprachdienstleistungen im Überblick: Fachübersetzung, Urkunden, Lektorat, Terminologie, Lokalisierung; Dolmetschen nach Verfügbarkeit. Welche Leistung wann nötig ist. Übersetzungen seit 1976.
  • Fachübersetzung, Urkunden, Dolmetschen, Lektorat, Terminologie, Lokalisierung
  • ISO 17100 + ISO 9001, geprüft durch DEKRA
  • Abrechnung je Leistung transparent erklärt
  • Angebot unverbindlich

ISO 17100 · DEKRAISO 9001 · DEKRAÜbersetzungen seit 1976Vier-Augen-Prinzip nach Norm

Auf einen Blick

Welche Leistung zu Ihrem Übersetzungsvorhaben passt

Unsicher, welche Übersetzungsleistung Sie anfragen sollen? Sie müssen sie nicht beim Namen kennen. Entscheidend ist, wohin der Text soll: Bei einer Behörde, einem Gericht oder einer Hochschule braucht er die beglaubigte Form. Bei Kunden, Partnern oder Nutzern im Ausland zählen Fachgebiet und Zielsprache, also eine Fachübersetzung oder eine Lokalisierung. Liegt schon eine Übersetzung vor, genügt oft ein Lektorat. Für Termine mit fremdsprachigen Beteiligten gibt es Dolmetschen nach Verfügbarkeit.

Vom Anlass zur Leistung
Was Sie vorhaben Passende Leistung Was Sie für ein Angebot brauchen Weiter zu
Zeugnis, Urkunde, Führerschein oder Vertrag bei einer deutschen Behörde, einem Gericht oder einer Hochschule einreichen Beglaubigte Übersetzung Scan aller Seiten, Passkopie, annehmende Stelle Beglaubigte Übersetzungen
Betriebsanleitung, Vertrag, Studie, Datenblatt oder Geschäftsbericht in eine andere Sprache bringen Fachübersetzung im passenden Fachgebiet Dokument oder Probe, Zielsprache, Zielland, Verwendungszweck Fachübersetzungen nach Fachgebiet
Termin, Verhandlung, Konferenz oder Gerichtsverhandlung mit fremdsprachigen Beteiligten Dolmetschen Datum, Dauer, Ort, Sprachrichtung, Zuhörerzahl, Anlass Dolmetscherdienst
Eine vorhandene Übersetzung prüfen, überarbeiten oder einen Maschinentext nachbearbeiten lassen Lektorat, Korrektorat oder Post-Editing Ausgangstext und vorhandene Übersetzung, Zweck der Prüfung Lektorat und Korrektorat
Software, App oder Website für einen Zielmarkt anpassen Lokalisierung Stringexport oder Zugang, Zielmärkte, Releaseplan Software-Lokalisierung
Wiederkehrende Dokumente über Jahre einheitlich halten Terminologiepflege Vorhandene Glossare, Altübersetzungen, Ansprechperson im Fachbereich Terminologiepflege
Sie kennen die Sprache, aber nicht die Leistung Sprachseite mit den jeweiligen Besonderheiten Sprachrichtung und Zielland Alle Übersetzungssprachen

Ihr Vorhaben ist nicht dabei? Beschreiben Sie es in eigenen Worten, wir sagen Ihnen, welche Leistung passt. Fall schildern

Angebot für Ihr Übersetzungsvorhaben

Datei oder Textprobe, Zielsprache, Zielland und Verwendungszweck genügen, das Angebot kommt in der Regel noch am selben Werktag.

Das Angebot ist unverbindlich. Telefonisch erreichbar Mo–Do 8:30–15:30 Uhr, Fr 8:30–14:30 Uhr.

Wie jede Leistung abgerechnet wird, und welche Angabe Sie dafür brauchen

Die sechs Leistungen folgen fünf verschiedenen Abrechnungslogiken. So können Sie ein Angebot einordnen und sehen, welche Angabe fehlt, wenn keines kommt. Die konkreten Sätze stehen auf der Preisseite; hier steht die Logik.

Abrechnungslogik je Leistung
Leistung Abrechnung nach Was den Preis treibt Was den Preis senkt
Fachübersetzung Normzeile mit 50 bis 55 Schriftzeichen einschließlich Leerzeichen Seltene Sprachkombination, enges Fachgebiet, Layoutarbeit im Zielformat Wiederholungen aus dem Translation Memory bei Folgeaufträgen
Beglaubigte Übersetzung Normzeile; Beglaubigung in der Regel im Angebotspreis enthalten Handschrift, schlechte Vorlage, Namensabgleich über mehrere Dokumente Saubere Scans, Passkopie mitgeliefert
Dolmetschen Je Einsatz im Angebot vereinbart, bei Gericht JVEG Reisezeit, Vorbereitung, zweite Person bei Simultan, Technik Frühe Buchung, Material vorab, Termin im Ruhrgebiet
Lektorat und Korrektorat Normzeile oder Zeitaufwand Schlechte Vorlage, die faktisch eine Neuübersetzung verlangt Brauchbare Vorlage, klarer Prüfauftrag
Lokalisierung Normzeile, Angebot nach Durchsicht der Dateien Fehlender Kontext zu Strings, Nachlieferungen Vollständiger Export, Screenshots, eingefrorener Stand
Terminologiepflege Projektpauschale oder Aufwand Nachträglicher Aufbau über einen inkonsistenten Bestand Aufbau ab dem ersten Auftrag statt nach dem fünften

Wie der Preis entsteht und der Weg zum Angebot: Preisgestaltung und Angebot. Das Angebot ist unverbindlich und liegt in der Regel noch am selben Werktag vor.

Was eine Agentur gegenüber einem Einzelübersetzer zusätzlich leistet

Ein Sprachdienstleister bündelt mehrere Leistungen in einem Auftrag und organisiert das Verfahren dahinter: Auswahl der fachlich passenden Übersetzerin oder des Übersetzers je Auftrag, Pflichtrevision durch eine zweite Fachkraft, Terminologie über Aufträge und Leistungen hinweg, Haftung für die Lieferung. Der praktische Unterschied zeigt sich bei Vorgängen, die mehr als eine Leistung brauchen.

Ein typisches Beispiel: Ein Unternehmen gründet eine Tochtergesellschaft im Ausland. Es braucht die beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszugs, die Fachübersetzung des Gesellschaftsvertrags, einen Dolmetscher beim Notartermin und danach die laufende Übersetzung der Korrespondenz. Bei vier Einzelanbietern heißt die Gesellschaft in vier Dokumenten womöglich viermal anders. Bei einem Sprachdienstleister läuft alles über eine Terminologiebasis und ein Büro.

Was für alle Leistungen gleich gilt: Eurolingua ist nach ISO 17100 und ISO 9001 zertifiziert, geprüft durch DEKRA, gültig bis 02.01.2028 bzw. 07.03.2027. Alle Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, die Verarbeitung erfolgt nach DSGVO. Was die beiden Normen regeln und was sie nicht leisten: Zertifizierung.

Drei Fehlentscheidungen bei der Leistungswahl

Vor der Beauftragung führen drei Fehlentscheidungen regelmäßig zu einem zweiten Durchlauf. Keine davon ist ein Übersetzungsfehler. Wir fragen diese Punkte vor dem Angebot ab.

Fehler 1: Fachübersetzung bestellt, Beglaubigung gebraucht

Eine Urkunde wird als Fachübersetzung beauftragt, weil das günstiger klingt. Die Behörde weist sie zurück, weil Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift einer gerichtlich ermächtigten Person fehlen. Die Übersetzung muss neu angefertigt werden, denn ein nachträglicher Stempel auf eine fremde Übersetzung ist nicht zulässig. Sie bezahlen die Übersetzung dann zweimal statt einmal. Geht das Dokument an eine Behörde, ein Gericht, eine Hochschule oder eine Anerkennungsstelle, bestellen Sie gleich eine beglaubigte Übersetzung.

Fehler 2: Korrektorat bestellt, Neuübersetzung gebraucht

Eine maschinelle oder anderweitig erstellte Übersetzung soll „nur kurz drübergelesen“ werden. Ist die Vorlage strukturell fehlerhaft, kostet die Korrektur mehr Zeit als eine Neuübersetzung, und das Ergebnis bleibt schlechter. Die Korrektur wird dann nach Zeit abgerechnet, ohne die Planbarkeit eines Zeilenpreises. Schicken Sie uns vor dem Prüfauftrag eine Seite, wir sagen Ihnen, ob Korrektur oder Neuübersetzung wirtschaftlicher ist.

Fehler 3: Terminologie erst nach dem fünften Auftrag

Fünf Dokumente werden über zwei Jahre einzeln vergeben. Dasselbe Bauteil heißt danach in fünf Dokumenten unterschiedlich. Der nachträgliche Aufbau einer Terminologiebasis kostet jetzt die Sichtung aller fünf Dokumente plus die Korrektur. Die Begriffe müssen dann nachträglich aus allen Dokumenten zusammengesucht werden, statt sie beim ersten Auftrag festzulegen. Brauchen Sie absehbar mehrere Dokumente in derselben Sache, sagen Sie es uns beim ersten Auftrag.

Häufige Fragen zur Leistungswahl

Welcher Übersetzungsdienst ist der beste?

Das hängt vom Verwendungszweck ab, nicht vom Anbieter. Für Dokumente mit Behördenbezug: ein Anbieter mit gerichtlich ermächtigten Übersetzern für Ihre Sprachrichtung. Für Fachtexte mit Haftungsrelevanz: ein nach ISO 17100 zertifiziertes Büro mit Pflichtrevision. Für interne Texte ohne Außenwirkung: ein maschinelles System. Eurolingua ist nach ISO 17100 und ISO 9001 durch DEKRA zertifiziert, gültig bis 02.01.2028 bzw. 07.03.2027, und sagt Ihnen, wenn Sie uns nicht brauchen.

Was kostet eine Übersetzung pro Stunde?

Schriftliche Übersetzungen werden nicht nach Stunden abgerechnet, sondern nach Normzeile mit 50 bis 55 Schriftzeichen einschließlich Leerzeichen. Dolmetschen wird je Einsatz vereinbart; die Konditionen stehen im Angebot. Lektorat kann nach Zeit abgerechnet werden, wenn die Vorlage keine Zeilenkalkulation zulässt. Wie der Preis entsteht: Kosten und Angebot.

Brauche ich eine beglaubigte Übersetzung oder eine Fachübersetzung?

Eine Frage entscheidet: Leitet eine Behörde, ein Gericht, eine Hochschule oder eine Anerkennungsstelle aus dem Dokument Rechtsfolgen ab? Wenn ja, beglaubigt. Wenn nein, Fachübersetzung. Ein nachträglicher Stempel auf eine Fachübersetzung ist nicht möglich; fragen Sie uns im Zweifel vor der Beauftragung, das Angebot ist unverbindlich.

Kann ich alle Leistungen aus einer Hand bekommen?

Ja. Fachübersetzung, beglaubigte Übersetzung und, nach Verfügbarkeit, Dolmetschen beim Notartermin laufen als ein Auftrag über ein Büro. Die Terminologie aus den schriftlichen Aufträgen steht auch beim Dolmetschen zur Verfügung, was bei Fachterminen den Unterschied macht.

Wie schnell geht es?

Den Liefertermin vereinbaren wir mit dem Angebot, nach Durchsicht der Unterlagen; bei Dolmetscheinsätzen nach Prüfung der Verfügbarkeit. Auch einen eiligen Termin stimmen wir mit dem Angebot ab; die Revision durch eine zweite Fachkraft entfällt dabei nicht.

Angebot für Ihre Übersetzung

Schicken Sie Datei oder Scan und nennen Sie Zielsprache und Verwendungszweck, das Angebot kommt in der Regel noch am selben Werktag.

Das Angebot ist unverbindlich. Telefonisch erreichbar Mo–Do 8:30–15:30 Uhr, Fr 8:30–14:30 Uhr.