Beglaubigte Übersetzung: Urkunden und Dokumente amtlich übersetzen lassen
- Gerichtlich ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer
- Bundesweit anerkannt, unabhängig vom Bundesland der Ermächtigung
- Angebot in der Regel noch am selben Werktag
- ISO 17100 + ISO 9001, geprüft durch DEKRA
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die von einer gerichtlich ermächtigten Person angefertigt und mit Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift versehen wird. Der Vermerk bescheinigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übertragung. Behörden, Gerichte, Hochschulen und Anerkennungsstellen verlangen diese Form, wenn ein fremdsprachiges Dokument Rechtswirkung entfalten soll. Die Ermächtigung erteilt das zuständige Gericht des Bundeslandes, in Nordrhein-Westfalen das Oberlandesgericht Hamm. Sie gilt bundesweit, unabhängig davon, in welchem Bundesland sie ausgesprochen wurde.
Wann die amtliche Form verlangt wird und welche Dokumente betroffen sind
Die amtliche Form wird immer dann verlangt, wenn eine Stelle aus dem fremdsprachigen Dokument Rechtsfolgen ableitet: Standesamt, Ausländerbehörde, Einbürgerungsbehörde, Gericht, Hochschule, Anerkennungsstelle, Führerscheinstelle. Für Texte ohne Rechtsfolge, etwa interne Unterlagen oder Informationsmaterial, genügt eine Fachübersetzung ohne Bestätigungsvermerk.
- Personenstand und Familie: Geburts- und Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
- Schule, Studium, Beruf: Zeugnis, Hochschuldiplom, Approbationsunterlagen
- Aufenthalt und Verkehr: Führerschein, Führungszeugnis, Visumunterlagen
- Gericht, Nachlass, Handel: Gerichtsurteil, Erbschein, Handelsregisterauszug
Weitere Dokumente: alle Anlässe im Überblick
Scan aller Seiten, Zielsprache und annehmende Stelle genügen, das Angebot kommt in der Regel noch am selben Werktag.
So läuft ein Auftrag ab
Der Ablauf ist in fünf Schritten festgelegt. Der wichtigste ist der erste, weil dort die Fragen geklärt werden, an denen die meisten Vorgänge später scheitern. Den Liefertermin nennt das Angebot nach Durchsicht der Unterlagen.
- Anfrage und Vorabprüfung
Prüfung von Lesbarkeit, Vollständigkeit, Sprache und Zielform
Was Sie beisteuernScan aller Seiten, Passkopie, Angabe der annehmenden Stelle und des Ziellandes
- Angebot
Angebot nach Normzeile mit Liefertermin, in der Regel noch am selben Werktag
Was Sie beisteuernNichts. Das Angebot ist unverbindlich
- Übersetzung
Bearbeitung durch eine für die Sprachrichtung ermächtigte Person
Was Sie beisteuernVorhandene frühere Übersetzungen, falls Namensschreibweisen fortgeführt werden sollen
- Revision
Pflichtprüfung durch eine zweite Fachkraft nach ISO 17100, dazu Abgleich der Namen und Zahlen gegen das Original
Was Sie beisteuernNichts
- Bestätigung und Zustellung
Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift; Zustellung per Post oder als signiertes PDF
Was Sie beisteuernAngabe, ob Papier, elektronisch oder beides benötigt wird
Persönliche Abgabe ist am Standort Dortmund möglich, Mo–Do 8:30–15:30 Uhr und Fr 8:30–14:30 Uhr. Notwendig ist sie selten: Für die Vorabprüfung genügt ein Scan. Anfahrt und Öffnungszeiten: Übersetzungsbüro Dortmund.
Sehr freundliche und kompetente Mitarbeiter. Sie haben eine sehr dringende Angelegenheit superschnell erledigt.
Martin B., Google-Rezension, September 2024
Meine Dokumente wurden in weniger als einer Woche übersetzt. Und der Preis ist angemessen. Ich würde Ihren Service jederzeit wieder in Anspruch nehmen.
Dalia P., Google-Rezension, November 2025, übersetzt aus dem Spanischen
So entsteht der Preis einer beglaubigten Übersetzung
Abgerechnet wird nach Normzeile mit 50 bis 55 Schriftzeichen einschließlich Leerzeichen. Preisbestimmend sind Sprachkombination, Umfang und Lesbarkeit der Vorlage: Eine handschriftliche Urkunde aus den 1950er Jahren bedeutet einen anderen Aufwand als ein aktueller Ausdruck. Deshalb nennen wir den Preis erst, wenn wir das Dokument gesehen haben.
Details zur Kalkulation: Preisgestaltung und Angebot
Welche Dokumente wir für welchen Anlass übersetzen
Die Frage „übersetzen Sie auch …“ lässt sich für Urkunden und Dokumente fast immer mit Ja beantworten. Nützlicher als eine alphabetische Liste ist die Zuordnung nach dem Anlass, denn der Anlass bestimmt, welche Stelle das Dokument entgegennimmt und welche Form sie verlangt. Alle hier genannten Dokumente können mit Bestätigungsvermerk geliefert werden.
| Anlass | Dokumente | Nimmt in der Regel entgegen |
|---|---|---|
| Personenstand und Familie | Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Abstammungsurkunde, Sterbeurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Ehefähigkeitszeugnis, Scheidungsurteil, Ehevertrag, Adoptionsunterlagen, Familienbuch, Personalausweis und Reisepass | Standesamt, Ausländerbehörde, Einbürgerungsbehörde, Familiengericht |
| Schule und Studium | Abiturzeugnis, Schulzeugnis, Hochschuldiplom, Bachelor- und Masterurkunde, Promotionsurkunde, Transcript of Records, Studienbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung, Lebenslauf | Hochschule, uni-assist, Zeugnisanerkennungsstelle, Arbeitgeber |
| Beruf und Anerkennung | Berufsurkunde, Approbationsunterlagen, Facharztnachweis, Meisterbrief, Gesellenbrief, Arbeitszeugnis, Arbeitsvertrag, Zahntechnikerdiplom und weitere Berufsnachweise | Bezirksregierung, Ärztekammer, IHK, Handwerkskammer, Anerkennungsstelle |
| Aufenthalt und Verkehr | Führerschein, Führungszeugnis und Strafregisterauszug, Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel, Visumunterlagen, Verpflichtungserklärung | Führerscheinstelle, Ausländerbehörde, Botschaft oder Konsulat |
| Gericht und Nachlass | Gerichtsurteil, Klageschrift, Beschluss, Testament, Erbschein, Vollmacht, Betreuungsunterlagen | Amtsgericht, Landgericht, Nachlassgericht, Notariat |
| Unternehmen und Handel | Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, Gründungsurkunde, Bilanz und Jahresabschluss, Geschäftsbericht, Bankbürgschaft, Kredit- und Darlehensvertrag, Kaufvertrag, Mietvertrag, Lizenzvertrag, Versicherungsvertrag, Rechnungen und Quittungen | Handelsregister, Bank, Notariat, Ausschreibungsstelle, Finanzamt |
| Medizin | Ärztliches Attest, Befund, Operationsbericht, Arztbrief, Impfnachweis, Krankenakte | Versicherung, Klinik, Gutachterstelle, Gericht |
Ihr Anlass ist nicht dabei? Entscheidend ist, welche Stelle die Übersetzung entgegennimmt: Sagen Sie uns das, den Rest klären wir. Angebot anfordern
Häufigster Rückweisungsgrund je DokumentTabelle einklappen
| Dokument | Typischer Anlass | Häufigster Rückweisungsgrund |
|---|---|---|
| Geburtsurkunde | Eheschließung, Einbürgerung, Kindergeld, Familiennachzug | Namensschreibweise weicht vom Pass ab und die Abweichung ist nicht ausgewiesen. Bei EU-Urkunden zusätzlich: ein mehrsprachiges Formular hätte die Übersetzung erspart |
| Heiratsurkunde | Namensführung, Aufenthaltstitel, Rentenverfahren | Fehlende Apostille oder Legalisation auf dem Original |
| Zeugnis, Diplom, Studiennachweis | Hochschulzulassung, Berufsanerkennung, Bewerbung | Noten wurden umgerechnet statt erläutert; Fächerbezeichnungen wörtlich statt fachlich übertragen |
| Führerschein | Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis | Klassenbezeichnungen des Ausstellungsstaats nicht erläutert |
| Führungszeugnis, Strafregisterauszug | Einbürgerung, Berufszulassung, Arbeitgebernachweis | Dokument war bei Einreichung bereits zu alt; viele Stellen verlangen eine Ausstellung innerhalb weniger Monate |
| Scheidungsurteil | Erneute Eheschließung, Namensführung | Rechtskraftvermerk fehlt oder wurde nicht mitübersetzt |
| Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag | Firmengründung, Bankkonto, Ausschreibung im Ausland | Rechtsform wurde übersetzt statt beibehalten und erläutert |
| Approbations- und Berufsunterlagen | Anerkennung im Gesundheitswesen | Curriculum wörtlich statt fachlich abgebildet |
Ein Hinweis, der Geld spart: Für mehrere Personenstandsurkunden zwischen EU-Staaten gibt es mehrsprachige Standardformulare, die eine Übersetzung ganz entbehrlich machen können. Fragen Sie bei der ausstellenden Behörde danach, bevor Sie beauftragen. Wir weisen darauf hin, wenn wir sehen, dass Sie eine Übersetzung bestellen, die Sie möglicherweise nicht brauchen.
Was in diesem Katalog nicht steht, aber häufig gefragt wird: Technische Dokumentation, Verträge ohne Behördenbezug, Websites und Marketingmaterial brauchen in aller Regel keine Beglaubigung, sondern eine Fachübersetzung. Sie werden auf den Fachgebietsseiten behandelt: Fachübersetzungen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Dokument eine Beglaubigung braucht, ist die Faustregel: Ja, wenn eine Behörde, ein Gericht oder eine Anerkennungsstelle daraus Rechtsfolgen ableitet. Nein, wenn es nur der Information dient.
Vereidigt, beeidigt, ermächtigt: was die drei Begriffe wirklich bedeuten
Die drei Bezeichnungen meinen im Ergebnis dasselbe: eine Person, die vom zuständigen Gericht ihres Bundeslandes dazu berechtigt wurde, die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung zu bestätigen. In Nordrhein-Westfalen heißen Übersetzerinnen und Übersetzer ermächtigt; beeidigt werden dort Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Sie unterscheiden sich nur, weil die Landesgesetze verschiedene Wörter verwenden. Für Ihren Vorgang ist die Bezeichnung ohne Bedeutung, entscheidend ist allein, dass eine gerichtliche Ermächtigung vorliegt und der Bestätigungsvermerk auf der Übersetzung steht.
Hintergrund: die häufigste Verwechslung im FeldHintergrund einklappen
Die häufigste Verwechslung im Feld
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG). Es hat für Aufsehen gesorgt, weil es erstmals bundeseinheitliche Anforderungen an die allgemeine Beeidigung schafft. Der entscheidende Punkt wird dabei fast immer übersehen: Das GDolmG gilt für Gerichtsdolmetscher, nicht für Übersetzer. Für schriftliche Übersetzungen bleibt es beim jeweiligen Landesrecht, und genau deshalb existieren die drei Begriffe weiter nebeneinander. Die Übergangsfrist des Gesetzes, während der die bisherigen landesrechtlichen Regelungen zur allgemeinen Beeidigung von Dolmetschern fortgelten, wurde bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.
| Begriff | Bedeutung | Praktische Folge |
|---|---|---|
| Ermächtigt | Bezeichnung für Übersetzerinnen und Übersetzer in mehreren Bundesländern, unter anderem in Nordrhein-Westfalen | Darf schriftliche Übersetzungen bestätigen |
| Beeidigt | Bezeichnung in anderen Bundesländern, teils zusätzlich für Dolmetschen verwendet | Gleichwertig zur Ermächtigung |
| Öffentlich bestellt | Weitere landesrechtliche Variante | Gleichwertig |
| Vereidigt | Umgangssprachlich am weitesten verbreitet, in mehreren Landesgesetzen so nicht vorgesehen | Meint in der Alltagssprache dasselbe wie ermächtigt |
| Allgemein beeidigter Gerichtsdolmetscher | Neu geregelt im GDolmG seit 01.01.2023 | Betrifft das Dolmetschen bei Gericht, nicht die schriftliche Übersetzung |
Worauf Sie stattdessen achten sollten: Nicht auf die Bezeichnung, sondern darauf, dass die Person für Ihre Sprachrichtung ermächtigt ist. Eine Ermächtigung gilt immer für bestimmte Sprachen, nicht pauschal. Öffentlich recherchierbar sind die Eintragungen über die gemeinsame Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen.
Beglaubigung, Apostille, Legalisation: drei verschiedene Dinge und ihre Reihenfolge
Diese drei Begriffe werden regelmäßig verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Fragen beantworten. Die Beglaubigung bestätigt die Richtigkeit der Übersetzung. Apostille und Legalisation bestätigen die Echtheit der Originalurkunde und werden nicht vom Übersetzungsbüro erteilt, sondern von Behörden. Wer beides braucht, muss die Reihenfolge einhalten.
| Vorgang | Bestätigt | Erteilt von |
|---|---|---|
| Beglaubigung der Übersetzung | Richtigkeit und Vollständigkeit der Übertragung | Gerichtlich ermächtigte Übersetzerin oder Übersetzer |
| Apostille | Echtheit der Originalurkunde, für Staaten des Haager Übereinkommens von 1961 | Zuständige Stelle des Ausstellungsstaates |
| Legalisation | Echtheit der Originalurkunde, für Staaten ohne Apostille-Abkommen | Konsularische Vertretung, mehrstufig und deutlich aufwendiger |
Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Erst Apostille oder Legalisation auf dem Original, dann die Übersetzung. Grund: Der Apostillentext ist Teil der Urkunde und muss mitübersetzt werden. Wer zuerst übersetzen lässt und danach die Apostille beschafft, braucht anschließend eine zweite Übersetzung für den Apostillenvermerk und zahlt zweimal.
Welcher Weg für welchen Staat gilt, hängt am Ausstellungsstaat. Für die arabischsprachigen Staaten und für Albanien, Kosovo und Nordmazedonien ist die Lage jeweils unterschiedlich und teils überraschend; die Übersichten stehen auf den Sprachseiten: Arabische Übersetzungen und Albanische Übersetzungen.
Elektronisch oder auf Papier: die qualifizierte Signatur und ihr wichtigster Fallstrick
Eine Übersetzung kann statt mit Stempel und Unterschrift auch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur bestätigt werden. Nach der eIDAS-Verordnung ist die elektronische Form der handschriftlichen in der gesamten EU gleichgestellt. Der entscheidende Fallstrick wird selten genannt: Wer eine elektronisch signierte Übersetzung ausdruckt, entwertet sie. Im Papierzustand lässt sich die Signatur nicht mehr prüfen, und damit fehlt genau der Nachweis, der die Beglaubigung trägt.
Tabelle: Papier und signiertes PDF im VergleichTabelle einklappen
| Kriterium | Papier mit Stempel | PDF mit qualifizierter Signatur |
|---|---|---|
| Zustellung | Post, Dauer je nach Laufzeit | E-Mail, sofort nach Fertigstellung |
| Prüfung | Sichtprüfung von Stempel und Unterschrift | Automatische Signaturprüfung im PDF-Betrachter |
| Ausdruck zulässig? | Ist die Originalform | Nein. Der Ausdruck verliert die Prüfbarkeit und damit den Nachweiswert |
| Annahme durch Behörden | Durchgängig akzeptiert | Abhängig davon, ob die Stelle elektronische Dokumente verarbeiten kann. Vorher klären |
| Geeignet für | Standesamt, Ausländerbehörde, klassische Antragsverfahren | Elektronische Antragsportale, Gerichte im elektronischen Rechtsverkehr, Auslandsvorgänge mit knapper Frist |
Die praktische Empfehlung: Fragen Sie vor der Beauftragung bei der Stelle nach, die das Dokument entgegennimmt, ob sie elektronisch signierte Dokumente verarbeiten kann. Viele Behörden können es noch nicht. Wenn Sie unsicher sind, bestellen Sie die Papierform; sie wird überall angenommen. Wenn Sie beides brauchen, sagen Sie es bei der Anfrage, dann wird es zusammen eingeplant.
Warum beglaubigte Übersetzungen zurückgewiesen werden
Zurückgewiesene Vorgänge haben fast immer dieselbe Ursache: Sie betreffen nicht die sprachliche Qualität, sondern formale und dokumentenbezogene Punkte. Genau diese Punkte klären wir vor der Beauftragung.
Klasse 1: Namensabweichung zwischen Pass und Urkunde
Der mit Abstand häufigste Fall. Urkunde und Reisepass tragen unterschiedliche Schreibweisen desselben Namens, weil Transliterationssysteme, Ausstellungsjahrzehnte oder Ausstellungsstaaten sich unterscheiden. Wird die Abweichung in der Übersetzung nicht ausdrücklich ausgewiesen, muss die Behörde die Identität klären, und der Vorgang steht. Abhilfe: Passkopie immer mitschicken, damit die Zielschreibweise bekannt ist und die Abweichung als Anmerkung dokumentiert werden kann.
Klasse 2: Der Echtheitsnachweis auf dem Original fehlt
Die Übersetzung ist einwandfrei, aber die Originalurkunde trägt weder Apostille noch Legalisation. Die annehmende Stelle weist den Vorgang zurück, obwohl die Übersetzung nicht zu beanstanden war. Abhilfe: Vor der Beauftragung bei der annehmenden Stelle fragen, welcher Echtheitsnachweis verlangt wird.
Klasse 3: Unvollständiger Dokumentensatz
Übersetzt wird das Hauptdokument, nicht aber Anlagen, Rückseiten, Stempelaufdrucke oder handschriftliche Vermerke. Eine beglaubigte Übersetzung muss vollständig sein, einschließlich der Vermerke, die wie Beiwerk aussehen. Abhilfe: Alle Seiten scannen, auch scheinbar leere Rückseiten mit Stempeln.
Klasse 4: Form passt nicht zum Empfänger
Die elektronische Fassung geht an eine Stelle, die nur Papier verarbeitet, oder umgekehrt. Seit der Verbreitung elektronischer Antragsportale nimmt dieser Fall zu. Abhilfe: siehe Abschnitt zur qualifizierten Signatur weiter oben.
Häufige Fragen zu amtlichen Urkundenübersetzungen
Beglaubigte Übersetzung: die wichtigsten Fakten auf einen BlickTabelle einklappen
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Wer beglaubigt | Vom zuständigen Gericht ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer, in Nordrhein-Westfalen vom Oberlandesgericht Hamm |
| Geltung | Bundesweit anerkannt, unabhängig vom Bundesland der Ermächtigung |
| Form | Papier mit Stempel und Unterschrift; elektronisch mit qualifizierter Signatur auf Anfrage, siehe eigener Abschnitt |
| Typische Dokumente | Geburts- und Heiratsurkunden, Zeugnisse und Diplome, Führerscheine, Führungszeugnisse, Scheidungsurteile, Handelsregisterauszüge, Verträge |
| Zertifizierung | ISO 17100 + ISO 9001 (DEKRA, gültig bis 02.01.2028 bzw. 07.03.2027) |
| Sprachen | Alle gängigen Sprachen, sämtliche weiteren Kombinationen auf Anfrage |
| Dauer | Liefertermin nach Durchsicht der Unterlagen, genannt im Angebot |
| Angebot | Unverbindlich, in der Regel noch am selben Werktag |
Wer darf in Deutschland Übersetzungen amtlich bestätigen?
Ausschließlich Personen, die vom zuständigen Gericht ihres Bundeslandes dazu ermächtigt wurden, in Nordrhein-Westfalen vom Oberlandesgericht Hamm, und zwar jeweils für bestimmte Sprachrichtungen. Die Bezeichnung unterscheidet sich je nach Bundesland zwischen ermächtigt, beeidigt und öffentlich bestellt; inhaltlich meinen alle dasselbe. Das seit dem 1. Januar 2023 geltende Gerichtsdolmetschergesetz betrifft ausdrücklich Gerichtsdolmetscher und nicht Übersetzer. Recherchierbar sind die Eintragungen über die gemeinsame Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen.
Was kostet eine amtliche Urkundenübersetzung?
Abgerechnet wird nach Normzeile mit 50 bis 55 Schriftzeichen einschließlich Leerzeichen. Preisbestimmend sind Sprachkombination, Umfang und Lesbarkeit der Vorlage: Eine handschriftliche Urkunde aus den 1950er Jahren bedeutet einen anderen Aufwand als ein aktueller Ausdruck. Deshalb nennen wir den Preis erst, wenn wir das Dokument gesehen haben. Das Angebot ist unverbindlich.
Wie lange ist eine solche Übersetzung gültig?
Die Übersetzung selbst hat kein Ablaufdatum. Begrenzt ist häufig das zugrunde liegende Dokument: Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen und Ledigkeitsbescheinigungen dürfen bei vielen Stellen ein bestimmtes Alter nicht überschreiten. Läuft das Original ab, wird ein neues gebraucht und damit auch eine neue Übersetzung.
Wird eine Übersetzung aus einem anderen Bundesland anerkannt?
Ja. Die gerichtliche Ermächtigung gilt bundesweit, unabhängig davon, welches Gericht sie erteilt hat. Eine in Nordrhein-Westfalen ermächtigte Person kann für ein Verfahren in Bayern bestätigen. Etwas anderes gilt nur für die Verwendung im Ausland, wo das Recht des Ziellandes maßgeblich ist.
Kann ich die Übersetzung digital erhalten?
Ja, als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur. Beachten Sie zwei Punkte: Erstens muss die annehmende Stelle elektronische Dokumente verarbeiten können, was noch nicht überall der Fall ist. Zweitens darf die Datei nicht ausgedruckt werden, denn im Ausdruck lässt sich die Signatur nicht mehr prüfen und der Nachweiswert entfällt. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Papierform oder bestellen beides.
Ein Scan jeder Seite genügt, dazu Zielsprache und die Stelle, die die Übersetzung erhält.

