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Qualität · Zertifizierung

Zertifiziertes Übersetzungsbüro: was ISO 17100 und ISO 9001 für Ihren Auftrag bedeuten

Nach ISO 17100 und ISO 9001 durch DEKRA geprüft, Auditkette seit 1997. Was die Normen für Ihren Auftrag bedeuten und was nicht.
  • ISO 17100:2015 für den Übersetzungsprozess
  • DIN EN ISO 9001:2015 für das Managementsystem
  • Geprüft durch DEKRA, Auditkette seit 1997
  • Vier-Augen-Prinzip: wer übersetzt, revidiert nicht

ISO 17100 · DEKRAISO 9001 · DEKRAÜbersetzungen seit 1976Vier-Augen-Prinzip nach Norm

Übersetzung nach ISO 17100 anfragen

Datei oder Textprobe, Zielsprache, Zielland und Verwendungszweck genügen, das Angebot kommt in der Regel noch am selben Werktag.

Das Angebot ist unverbindlich. Telefonisch erreichbar Mo–Do 8:30–15:30 Uhr, Fr 8:30–14:30 Uhr.

Die Zertifikate im Original

Beide Zertifikate stammen von der DEKRA Certification GmbH und gelten für den Bereich Übersetzungsdienstleistungen in Technik, Wirtschaft, Handel, Recht und Medizin im In- und Ausland sowie kundenorientierte Terminologiepflege. Ein Klick öffnet den Scan in voller Größe.

Zertifikat ISO 17100:2015 für Eurolingua Übersetzungen, ausgestellt durch DEKRA
ISO 17100:2015
DEKRA · Zertifikat 300125019 · gültig bis 02.01.2028
Zertifikat DIN EN ISO 9001:2015 für Eurolingua Übersetzungen, ausgestellt durch DEKRA
DIN EN ISO 9001:2015
DEKRA · Zertifikat 90524330 · gültig bis 07.03.2027

Zertifiziertes Büro oder ermächtigter Übersetzer: die Verwechslung, die Vorgänge scheitern lässt

Zwei verschiedene Dinge heißen umgangssprachlich „zertifiziert“. Die ISO-Zertifizierung betrifft das Übersetzungsbüro als Organisation und wird von einer Prüfstelle wie DEKRA erteilt. Die gerichtliche Ermächtigung betrifft eine einzelne Übersetzerin oder einen Übersetzer und wird vom zuständigen Gericht des Bundeslandes ausgesprochen, in Nordrhein-Westfalen vom Oberlandesgericht Hamm. Für eine Urkunde beim Standesamt brauchen Sie das Zweite, und das Erste hilft Ihnen dabei nicht.

ISO-Zertifizierung des Büros und gerichtliche Ermächtigung im Vergleich
Kriterium ISO-Zertifizierung Gerichtliche Ermächtigung
Wer wird geprüft Das Unternehmen und seine Prozesse Eine einzelne Person für bestimmte Sprachrichtungen
Wer prüft Akkreditierte Zertifizierungsstelle, hier DEKRA Zuständiges Gericht des Bundeslandes, in NRW das Oberlandesgericht Hamm
Rechtsgrundlage ISO 17100 und ISO 9001, privatwirtschaftliche Normen Landesrecht, je Bundesland verschieden benannt: ermächtigt, beeidigt, öffentlich bestellt
Was es belegt Dass ein dokumentierter Prozess mit Pflichtrevision existiert und eingehalten wird Dass diese Person Übersetzungen mit Bestätigungsvermerk versehen darf
Wofür Sie es brauchen Lieferantenbewertung, Ausschreibungen, Haftungsrelevante Fachtexte Urkunden für Behörden, Gerichte, Hochschulen, Anerkennungsstellen
Kann ein Büro beides haben? Ja. Eurolingua ist als Büro zertifiziert und arbeitet mit gerichtlich ermächtigten Übersetzern je Sprachrichtung. Das eine ersetzt das andere nicht.

Alles zur Ermächtigung, zum Bestätigungsvermerk und zur elektronischen Signatur: Beglaubigte Übersetzungen.

Was ISO 17100 vorschreibt: drei Qualifikationswege, eine Pflichtrevision

ISO 17100 definiert nicht, was eine gute Übersetzung ist, sondern welcher Prozess sie erzeugen muss. Drei Anforderungen tragen die Norm: Übersetzerinnen und Übersetzer müssen eine von drei definierten Qualifikationen nachweisen, jede Übersetzung muss von einer zweiten qualifizierten Person gegen den Ausgangstext revidiert werden, und der gesamte Projektablauf muss dokumentiert sein.

Tabelle: Die drei Qualifikationswege nach ISO 17100Tabelle einklappen
Die drei Qualifikationswege nach ISO 17100
Weg Anforderung Was Eurolingua daraus macht
1 Anerkannter Hochschulabschluss im Fach Übersetzen Standardweg für die meisten eingesetzten Fachkräfte
2 Anerkannter Hochschulabschluss in einem anderen Fach plus mindestens zwei Jahre Vollzeit-Berufserfahrung im Übersetzen Der Weg für Fachübersetzer mit Ingenieur-, Jura- oder Medizinstudium; bei technischen und juristischen Texten häufig die bessere Besetzung
3 Mindestens fünf Jahre Vollzeit-Berufserfahrung im Übersetzen, dokumentiert Der Weg für langjährig tätige Fachkräfte ohne einschlägigen Abschluss

Die Pflichtrevision ist der Kern der Norm. Sie verlangt, dass eine zweite Person, die selbst eine der drei Qualifikationen erfüllt, die Übersetzung gegen den Ausgangstext prüft. Eine Selbstkorrektur des Übersetzers erfüllt die Norm nicht. Das ist der Grund, warum eine zertifizierte Übersetzung in der Regel nicht am selben Tag lieferbar ist, und der Grund, warum Anbieter, die eine Lieferung innerhalb weniger Stunden zusagen, die Norm in diesem Punkt nicht einhalten.

Was die Norm nicht prüft: ISO 17100 bewertet den Prozess, nicht die fachliche Richtigkeit des Ausgangstextes. Ein inhaltlich falscher Quelltext bleibt nach einer normkonformen Übersetzung inhaltlich falsch. Sie prüft auch nicht das Dolmetschen und nicht die reine Maschinenübersetzung ohne Nachbearbeitung; für Post-Editing gibt es die eigene Norm ISO 18587. Post-Editing bieten wir in Anlehnung an ISO 18587 im Rahmen von Korrektorat und Lektorat an; ein Zertifikat nach dieser Norm haben wir nicht.

Warum "seit 1997" rund 28 Audits bedeutet, nicht ein Siegel

Ein ISO-17100-Zertifikat gilt maximal drei Jahre. In dieser Zeit prüft die Zertifizierungsstelle jährlich in Überwachungsaudits, ob die Anforderungen im Betrieb tatsächlich eingehalten werden; nach drei Jahren folgt eine vollständige Rezertifizierung. Wer seit 1997 durchgehend zertifiziert ist, hat also nicht einmal ein Siegel erhalten, sondern rund 28 Jahresaudits und neun Rezertifizierungen bestanden.

Tabelle: Zertifizierungskette bei Eurolingua, 1994 bis 2025Tabelle einklappen
Zertifizierungskette bei Eurolingua, 1994 bis 2025
Jahr Ereignis Norm Prüfstelle
1994 Aufbau des Qualitätsmanagementsystems Orientierung an ISO 9001:1994 und dem Entwurf der DIN 2345 –
1997 Erstzertifizierung ISO 9001:1994 MPA NRW
2000 Umstellung auf die prozessorientierte Normfassung ISO 9001:2000 MPA NRW
2006 Geltungsbereich um Übersetzungsdienstleistungen nach DIN EN 15038:2006 erweitert ISO 9001:2000 MPA NRW
13.02.2009 Eigenes Zertifikat für die Übersetzungsnorm (neu ausgestellt am 06.05.2010) DIN EN 15038:2006 MPA NRW
26.01.2015 Bestätigung beider Systeme ISO 9001:2008 und DIN EN 15038:2006 MPA NRW
08.03.2017 Übergang auf die internationale Nachfolgenorm DIN EN ISO 17100:2016-05 MPA NRW
25.01.2018 Bestätigung nach der aktuellen Fassung ISO 9001:2015 MPA NRW
2021 Wechsel der Zertifizierungsstelle; ISO 17100 ab 26.01.2021, ISO 9001 ab 08.03.2021 ISO 17100:2015 und ISO 9001:2015 TÜV ProfiCert, Zertifizierungsstelle des TÜV Hessen
2024/2025 Wechsel der Zertifizierungsstelle im laufenden Zyklus; Audit beider Systeme (Auditbericht A24051386); Zertifikat ISO 9001 vom 04.06.2024, gültig bis 07.03.2027, Zertifikat ISO 17100 vom 03.01.2025, gültig bis 02.01.2028 ISO 17100:2015 und ISO 9001:2015 DEKRA

Warum das für Auftraggeber zählt: Viele Anbieter zertifizieren sich einmal und lassen das Zertifikat auslaufen, weil die jährlichen Audits Aufwand kosten. Ob ein Zertifikat aktuell ist, erkennen Sie am Ausstellungsdatum und am Gültigkeitsende auf dem Zertifikat selbst, nicht an der Siegelgrafik auf der Website. Deshalb stehen die Zertifikate hier als Bild mit Nummer.

Auf einen Blick

Eurolingua und Interlingua Übersetzungen GmbH & Co. KG ist durch DEKRA nach zwei Normen zertifiziert: ISO 17100 für den Übersetzungsprozess und ISO 9001 für das Managementsystem dahinter. Beides sind externe Prüfungen mit Zertifikatsnummer, keine Selbsterklärungen. Die Zertifizierungskette reicht bis 1997 zurück und wurde seither in jährlichen Überwachungsaudits bestätigt. Für Ihren Auftrag heißt das: Jede Übersetzung wird von einer zweiten qualifizierten Fachkraft gegen den Ausgangstext geprüft, und jeder Auftrag ist dokumentiert.

Tabelle: Zertifizierungen bei Eurolingua, Stand der Zertifikate 2024 und 2025Tabelle einklappen
Zertifizierungen bei Eurolingua, Stand der Zertifikate vom 04.06.2024 (ISO 9001) und 03.01.2025 (ISO 17100)
Norm Regelt Zertifikat Prüfstelle Erstzertifizierung Laufendes Zertifikat
ISO 17100:2015
deutsche Fassung DIN EN ISO 17100:2016-05
Übersetzungsprozess: Qualifikation, Pflichtrevision, Projektmanagement, Ressourcen Nr. 300125019 · Zertifikat ansehen DEKRA 08.03.2017; davor DIN EN 15038 ab Mai 2010 ausgestellt am 03.01.2025, gültig bis 02.01.2028
ISO 9001:2015 Managementsystem: Prozesse, Nachweisführung, Risikobewertung, Verbesserung Nr. 90524330 · Zertifikat ansehen DEKRA 1997 nach ISO 9001:1994 (MPA NRW); nach der Fassung 2015 seit 25.01.2018 Laufendes Zertifikat ausgestellt am 04.06.2024, gültig bis 07.03.2027

Was ISO 9001 neben ISO 17100 zusätzlich prüft

ISO 17100 regelt den Übersetzungsauftrag. ISO 9001 regelt das Unternehmen, das ihn ausführt: Prozessdefinition, Nachweisführung, Risikobewertung, Reklamationsbearbeitung, kontinuierliche Verbesserung. Ein Büro, das nur nach ISO 17100 zertifiziert ist, hat einen geprüften Übersetzungsprozess ohne geprüften Unternehmensrahmen. Für Lieferantenbewertungen in Industrie und Pharma ist die ISO 9001 häufig die Eintrittskarte, die ISO 17100 der Fachnachweis.

Konkret verpflichtet die ISO 9001:2015 unter anderem zu einer dokumentierten Risikobewertung, zur systematischen Auswertung von Kundenrückmeldungen, zur Nachvollziehbarkeit jedes Auftrags und zum Wissensmanagement, also der Pflege von Terminologiedatenbanken und Translation Memories als Unternehmenswissen. Für Auftraggeber, die selbst nach ISO 9001 arbeiten, vereinfacht das die Lieferantenqualifizierung erheblich: Das Zertifikat ersetzt einen Teil der eigenen Prüfung.

Von DIN 2345 zu ISO 17100: drei Normgenerationen seit 1998

Die Übersetzungsbranche hat seit 1998 drei Normgenerationen durchlaufen. Eurolingua war bei jeder zertifiziert, was praktisch bedeutet: Das Verfahren wurde dreimal an geänderte Anforderungen angepasst und dreimal extern geprüft, statt einmal aufgebaut und dann stehen gelassen.

Die Kette ist mit den Original-Urkunden belegt. Für die Übersetzungsnorm beginnt sie 2006 mit dem Geltungsbereich nach DIN EN 15038:2006 und 2009 mit einem eigenen Zertifikat; die DIN 2345 war 1994 nur Orientierung beim Aufbau des Systems, kein Zertifikat.

Zu den Jahreszahlen bei ISO 17100: Die internationale Norm wurde am 1. Mai 2015 veröffentlicht und heißt ISO 17100:2015. Die deutsche Übernahme erschien im Mai 2016 als DIN EN ISO 17100:2016-05. Beide Bezeichnungen meinen dieselbe Norm; wer auf Zertifikaten oder Websites einmal 2015 und einmal 2016 liest, sieht keinen Widerspruch.

Tabelle: Normgenerationen für ÜbersetzungsdienstleistungenTabelle einklappen
Normgenerationen für Übersetzungsdienstleistungen
Generation Norm Gültig Was sie einführte
1 DIN 2345 „Übersetzungsaufträge“ 1998 bis 2006, dann zurückgezogen Erste deutsche Norm nur für Übersetzungen: Auftragsklärung, Ablauf, Prüfung
2 DIN EN 15038:2006 2006 bis 2016 Europäische Norm: Projektmanagement, Register, Textsorte, dokumentierte Verfahren als Pflicht
3 ISO 17100:2015, deutsche Fassung DIN EN ISO 17100:2016-05 seit 2016 Internationale Norm: die drei Qualifikationswege, Pflichtrevision, Ressourcenmanagement, Kundenfeedback, Datenschutz, Übersetzungstechnologie

Wann Kunden nach Zertifikaten fragen

Die Frage nach Zertifikaten kommt aus drei Zusammenhängen; viele Auftraggeber stellen sie nie. Beides ist berechtigt, und beides ist hier beantwortet.

Kontext 1: Lieferantenqualifizierung. Ein Unternehmen mit eigenem ISO-9001-System muss seine Lieferanten bewerten. Die Zertifikate ersparen ihm einen eigenen Audit. Was hier zählt: Zertifikatsnummer, Prüfstelle, Gültigkeit und Geltungsbereich, alles vier auf einen Blick prüfbar.

Kontext 2: Ausschreibungen. Öffentliche Vergabestellen nennen die DIN EN ISO 17100 wiederholt als Eignungskriterium, etwa die Deutsche Rentenversicherung Westfalen 2023 in einer EU-weiten Bekanntmachung: Leistung nach DIN EN ISO 17100, Konformitätserklärung oder Registrierungsbestätigung dem Angebot beizufügen. Was hier zählt: die Zertifikatskopie als Anlage und der Nachweis, dass sie zum Angebotszeitpunkt gültig ist.

Kontext 3: Haftungsrelevante Fachtexte. Betriebsanleitungen, Zulassungsunterlagen, Verträge. Hier fragt der Auftraggeber nicht nach dem Zertifikat, sondern nach dem Verfahren dahinter: Wer liest gegen, wie ist es dokumentiert, was passiert bei einer Reklamation. Die Antwort ist die Pflichtrevision, und das Zertifikat ist ihr Beleg.

Wann die Zertifizierung nicht das Kriterium ist: Bei beglaubigten Übersetzungen von Urkunden, wo die Ermächtigung der übersetzenden Person zählt. Bei Dolmetscheinsätzen, die ISO 17100 nicht abdeckt. Und bei allen Texten ohne Außenwirkung, für die ein maschinelles System genügt. In diesen Fällen sagen wir das, statt mit dem Siegel zu argumentieren.

Häufige Fragen zu Normen und Zertifikaten

Welche ISO-Norm regelt die Übersetzung?

ISO 17100:2015, in Deutschland als DIN EN ISO 17100:2016-05 übernommen. Sie löste 2016 die europäische EN 15038:2006 ab, die ihrerseits 2006 die deutsche DIN 2345 ersetzt hatte. Die Norm regelt den Übersetzungsprozess: Qualifikation der Beteiligten, Pflichtrevision durch eine zweite Person, Projektmanagement, Ressourcen. Für das Qualitätsmanagementsystem des Unternehmens gilt daneben die ISO 9001:2015. Eurolingua ist nach beiden durch DEKRA zertifiziert.

Was bedeutet zertifiziertes Übersetzungsbüro konkret?

Dass eine akkreditierte Prüfstelle, hier DEKRA, die Prozesse des Büros gegen die Anforderungen der ISO 17100 und ISO 9001 geprüft und für konform befunden hat, mit Zertifikatsnummer, Ausstellungsdatum und Gültigkeitsende. Der Unterschied zur Selbsterklärung „wir arbeiten nach ISO 17100“: Bei der Zertifizierung hat jemand von außen nachgesehen und sieht jährlich wieder nach. Ohne Überwachungsaudit erlischt das Zertifikat.

Ist ein zertifizierter Übersetzer dasselbe wie ein ermächtigter Übersetzer?

Nein. „Zertifizierter Übersetzer“ ist kein geschützter Begriff und meint meist eine Person, die für ein ISO-zertifiziertes Büro arbeitet. „Ermächtigter Übersetzer“ ist eine vom zuständigen Gericht ausgesprochene Befugnis, Übersetzungen mit Bestätigungsvermerk zu versehen, und nur diese Befugnis zählt bei Urkunden für Behörden. Für beglaubigte Übersetzungen fragen Sie nach der Ermächtigung, nicht nach der Zertifizierung.

Wie lange ist ein ISO-17100-Zertifikat gültig?

Maximal drei Jahre, mit jährlichen Überwachungsaudits durch die Zertifizierungsstelle. Nach drei Jahren folgt eine vollständige Rezertifizierung. Ein Zertifikat ohne aktuelles Audit ist erloschen. Die Zertifikate von Eurolingua tragen Registriernummer, Ausstellungs- und Ablaufdatum und werden nach jedem Audit ersetzt: ISO 17100 gültig bis 02.01.2028, ISO 9001 bis 07.03.2027.

Kostet eine Übersetzung bei einem zertifizierten Büro mehr?

Nicht zwangsläufig. Der Preis hängt an Sprachkombination, Fachgebiet und Umfang; eilige Termine vereinbaren wir mit dem Angebot. Was die Zertifizierung tatsächlich kostet, ist Zeit: Die Pflichtrevision durch eine zweite Person braucht Zeit; eine Lieferung am selben Tag ist nur in Ausnahmefällen möglich. Sätze und Beispiele: Preisgestaltung.

Übersetzung im zertifizierten Prozess anfragen

Schicken Sie Datei oder Textprobe und nennen Sie Zielsprache und Verwendungszweck, das Angebot kommt in der Regel noch am selben Werktag.

Das Angebot ist unverbindlich. Telefonisch erreichbar Mo–Do 8:30–15:30 Uhr, Fr 8:30–14:30 Uhr.