Unsere Übersetzer

Übersetzungen werden bei Eurolingua und Interlingua von qualifizierten und versierten Übersetzern erstellt, deren Muttersprache die Zielsprache ist. Die Übersetzung wird anschließend durch mindestens einen weiteren Übersetzer Korrektur gelesen, der über die erforderliche Kompetenz in der Ausgangssprache verfügt. Zusätzlich erfolgt in Bedarfsfällen eine fachliche Prüfung.

Die Auswahl unserer Übersetzer und Korrektoren erfolgt unter Berücksichtigung ihrer Kompetenzen sowie ihrer formalen und persönlichen Voraussetzungen nach einem festgelegten Verfahren, das Sie am Ende dieser Seite finden.
Kompetenzen
Die beruflichen Kompetenzen, über die unsere Übersetzer verfügen müssen, sind die folgenden:

- Übersetzerische Kompetenz
Sie gründet sich auf die Fähigkeit, den Ausgangstext hinsichtlich Inhalt, Sprachniveau, Intention und Stilistik mit dem adäquaten Wirkungsgrad und entsprechend den Vereinbarungen, Regeln und Anforderungen in die Zielsprache zu übertragen.

- Sprachliche und textliche Kompetenz
Sie gründen sich auf die Beherrschung der Ausgangs- und der Zielsprache und erfordern Wissen und Überblick über Textsortenkonventionen für allgemeinsprachliche Texte und Fachtexte sowie die Kompetenz, diese umzusetzen.

- Recherchierkompetenz
Sie besteht darin, das für das Verständnis des Ausgangstextes und für die Erstellung der Übersetzung erforderliche zusätzliche sprachliche und fachliche Wissen effektiv zu recherchieren.

- Kulturelle Kompetenz
Kulturelle Kompetenz umfasst die Kenntnis der für die Ausgangs- und die Zielkultur kennzeichnenden Informationen über das Locale, über Verhaltensmuster und Wertesysteme sowie die Fähigkeit, diese zu verwenden.

- Fachliche Kompetenz
Fachliche Kompetenz schließt die Fähigkeiten und Fertigkeiten ein, die ein Übersetzer benötigt, um Übersetzungen professionell vorzubereiten und zu erstellen. Sie umfasst die Handhabung technischer Ressourcen.

Formale Voraussetzungen
  • eine formale höhere Übersetzungsausbildung mit anerkanntem Hochschulabschluss,
  • eine vergleichbare Ausbildung in einem anderen Fachbereich, wobei mindestens zwei Jahre Übersetzungserfahrung nachgewiesen werden müssen
  • und/oder
    - eine Übersetzerprüfung mit staatlicher Anerkennung vor der IHK,
    - die Vereidigung als Dolmetscher vor dem örtlich zuständigen Landgericht bzw.  die Ermächtigung als Übersetzer durch das örtlich zuständige Oberlandesgericht,
    - ausnahmsweise langjährige erfolgreiche Tätigkeit als Dolmetscher bzw. Übersetzer.
Persönliche Voraussetzungen
Diese bestehen einerseits in der persönlichen Eignung des Übersetzers, wie z. B. dem Vermögen als Übersetzer, Erfahrungen als Fachübersetzer und andererseits in seinen technischen Möglichkeiten (Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln und Dateiformen), Preisvorstellungen, freien Kapazitäten, kontinuierlicher beruflicher Weiterbildung etc.
Schema zu Auswahl und Einarbeitung unserer Übersetzer
Die vom Übersetzer eingesandten Bewerbungsunterlagen werden geprüft und gemäß den oben genannten Auswahlkriterien und unter Verwendung des „Bewertungsbogens Übersetzer“ bewertet.

Erfüllt der Bewerber die geforderten Kriterien, wird in der Regel mit dem Übersetzer eine kostenlos/kostenpflichtig anzufertigende Probeübersetzung vereinbart. Dafür erhält der Übersetzer neben dem zu übersetzenden Text auch die Ausführungsbestimmungen und ggf. Mustertexte/Paralleltexte von Eurolingua und Interlingua. Außerdem muss er vor Anfertigung der Probeübersetzung eine Datenschutzerklärung unterzeichnen. Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (Sprachkombination, Fachgebiet, besondere nachgewiesene Erfahrungen des Übersetzers etc.) kann in Ausnahmefällen auf die Anfertigung von Probeübersetzungen verzichtet werden. In begründeten Fällen können auch mehrere Probeübersetzungen mit dem Bewerber vereinbart werden.

Die Prüfung der Probeübersetzung erfolgt durch einen erfahrenen Übersetzer. Die Ergebnisse werden im „Bewertungsbogen für Korrekturlesen“ festgehalten. Erfüllt das Prüfungsergebnis die Anforderungen, entscheidet die Geschäftsführung über eine Einarbeitungsphase.

Ziel der Einarbeitungsphase ist, den Bewerber mit den Ausführungsbestimmungen, den Qualitätsanforderungen unseres Unternehmens sowie mit den Besonderheiten (Termini etc.) der zu übersetzenden Texte vertraut zu machen. Während der Einarbeitungsphase wird die Arbeit des Übersetzers durch einen erfahrenen Kollegen begleitet. Dies erfolgt auf drei Ebenen: Die Übersetzungen des Bewerbers werden gründlich auf Einhaltung aller inhaltlichen und formalen Voraussetzungen gemäß den „Kriterien für Korrekturlesen“ geprüft; er erhält jeweils ein Exemplar einer korrigierten Fassung zu seiner Information. Mustertexte, Wörterbücher, Sonderterminologien (Glossare) etc. werden dem Bewerber zur Verfügung gestellt. Außerdem erfolgt eine umfassende Beratung in Hinblick auf Arbeitsabläufe Eurolingua und Interlingua und die Anfertigung von Übersetzungen für verschiedene Kunden. Über die Dauer der Einarbeitungsphase entscheidet die Geschäftsführung im Einzelfall.

Am Ende der Einarbeitungsphase entscheidet die Geschäftsführung auf Basis der Rückmeldungen des begleitenden Kollegen, ob der Bewerber die Anforderungen für eine langfristige Zusammenarbeit erfüllt. Ist dies der Fall und sind sich die Parteien einig, wird ein „Vertrag über freiberufliche Tätigkeit“ abgeschlossen. Der neue Übersetzer wird in das Übersetzerbuch aufgenommen. Sollte die Geschäftsführung zu dem Ergebnis gelangen, dass der Bewerber für eine langfristige Zusammenarbeit mit unserem Unternehmen nicht geeignet erscheint, wird dieser entsprechend informiert und die Bewerbungsunterlagen werden an ihn retourniert.
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