Finanzübersetzungen: Jahresabschluss, Geschäftsbericht und Berichtspflichten
- ISO 17100 + ISO 9001, geprüft durch DEKRA
- HGB und IFRS, Konzernabschlüsse auch im ESEF-Format
- Feste Terminologie über Berichtsjahre, Zahlenabgleich gegen das Original
- Verschwiegenheitspflicht aller Beteiligten, DSGVO-konform
Abschlüsse für ausländische Gesellschafter und Banken
Der Adressat ist der Anteilseigner, die Bank oder die Aufsicht. Ein Abschluss wird gegen die Vorjahre gelesen.
Häufige Auftragstypen:
- Jahresabschlüsse und Lageberichte für ausländische Muttergesellschaften oder Minderheitsgesellschafter
- Kredit- und Finanzierungsunterlagen für Banken und Förderinstitute im grenzüberschreitenden Geschäft
- Prüfungsberichte und Management Letters für internationale Prüfungsnetzwerke
- Nachhaltigkeitsangaben nach dem freiwilligen Standard für Großkunden oder die Konzernmutter, seit Omnibus I häufiger als vollständige CSRD-Berichte, oft als erste Fassung ohne Vorjahresreferenz
- Unterlagen für Unternehmenstransaktionen, regelmäßig unter Geheimhaltungsvereinbarung und Sperrfrist
Sie haben ein anderes Dokument aus dem Rechnungswesen? Schicken Sie es uns auch dann, wenn es kein Abschluss und kein Prüfbericht ist. Angebot anfordern
Der Vorjahresbericht kommt mit der Anfrage
- Anfrage
Liefern Sie den Vorjahresbericht in beiden Sprachen mit, auch wenn er nicht von uns stammt. Bitte nennen Sie den Veröffentlichungstermin bei der Anfrage, er bestimmt die Abläufe mit.
- Angebot
Unverbindlich, Antwort in der Regel noch am selben Werktag
- Übersetzung
Feste Terminologie über Berichtsjahre. Kennzahlenbezeichnungen wie EBIT, EBITDA oder Working Capital bleiben stehen.
- Revision und Endfassung
Vier-Augen-Prinzip, Zahlenabgleich gegen das Original. Änderungen kurz vor Termin immer auf Dokumentebene durchziehen, nie auf Absatzebene.
Jede Zahl wird gegen das Original abgeglichen
Nach der Übersetzung prüft eine zweite Fachkraft den Bericht im Vier-Augen-Prinzip gegen das Original: jede Zahl, jede Kennzahlenbezeichnung, jede Tabelle. Änderungen kurz vor dem Termin werden auf Dokumentebene durchgezogen, nie nur im geänderten Absatz. Der Prozess ist nach ISO 17100 und ISO 9001 zertifiziert, geprüft durch DEKRA.
Schicken Sie Datei oder Textprobe und nennen Sie Zielsprache und Verwendungszweck, das Angebot kommt in der Regel noch am selben Werktag.
Termindruck und Vorjahressegmente prägen den Preis
Bei fortgeschriebenen Berichten ist der Anteil wiederverwendbarer Segmente aus dem Vorjahresbericht hoch, bei einem Erstbericht ohne Referenz entsprechend niedrig.
- Termin im Berichtszyklus: Kapazität muss vor dem Zyklus reserviert werden, nicht bei Textübergabe.
- Erster Bericht ohne Vorjahresreferenz: Beim ersten Bericht wird die Terminologie erst aufgebaut. Das ist möglich und üblich, aber es ist Aufbauarbeit und kein Abruf eines Bestands.
- Eilige Termine: vereinbaren wir mit dem Angebot; eine Lieferung am selben Tag ist nur in Ausnahmefällen möglich, denn die Pflichtrevision nach ISO 17100 ist bei Zahlenwerken der eigentliche Sicherungsschritt.
- Abrechnung nach Normzeile mit 50 bis 55 Schriftzeichen einschließlich Leerzeichen
Details zur Kalkulation: Preisgestaltung und Angebot
Drei Merkmale trennen Finanz- von Wirtschaftstexten
Eine Finanzübersetzung ist die fach- und terminologiesichere Übertragung von Abschlüssen, Berichten, Prospekten und Bankunterlagen in eine andere Sprache. Sie unterscheidet sich von allgemeinen Wirtschaftstexten durch drei Eigenschaften: Der Adressat ist nicht der Kunde, sondern der Anteilseigner, die Bank oder die Aufsicht. Der Termin ist durch den Berichtszyklus fremdbestimmt und liegt am kritischen Pfad. Und die Terminologie ist nicht frei wählbar, weil sie über Berichtsjahre hinweg vergleichbar bleiben muss. Für Angebote und Ausschreibungen siehe Wirtschaftsübersetzungen, für Broschüren und Kataloge Marketing-Übersetzungen.
Dokumenttypen, Rechnungslegungsrahmen, Vertraulichkeit und Angebot anzeigenTabelle einklappen
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Dokumenttypen | Jahres- und Konzernabschlüsse, Bilanzen und GuV, Anhang und Lagebericht, Geschäfts- und Quartalsberichte, Nachhaltigkeitsberichte, Prüfungsberichte, Kredit- und Finanzierungsunterlagen, Investorenkommunikation, Wertpapierprospekte, Fondsunterlagen und Basisinformationsblätter (PRIIPs-KID) |
| Rechnungslegungsrahmen | HGB und IFRS; bei Konzernabschlüssen zusätzlich das elektronische Berichtsformat ESEF |
| Nachhaltigkeitsberichterstattung | CSRD und ESRS für Unternehmen über 1.000 Beschäftigte; für kleinere Unternehmen freiwilliger Standard (ehemals VSME) auf Anfrage von Großkunden oder Konzernmüttern, siehe eigener Abschnitt |
| Zertifizierung | ISO 17100 + ISO 9001 (DEKRA, gültig bis 02.01.2028 bzw. 07.03.2027) |
| Qualitätssicherung | Vier-Augen-Prinzip, feste Terminologie über Berichtsjahre, Zahlenabgleich gegen das Original |
| Vertraulichkeit | Verschwiegenheitspflicht aller Beteiligten, DSGVO-konform, gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung und Sperrfristregelung möglich, Übertragung per TLS-verschlüsseltem Anfrageformular, VPN-gesichertem Dateiserver oder PGP-verschlüsselter E-Mail |
| Standort | Hohe Straße 45, 44139 Dortmund, persönliche Abgabe Mo–Do 8:30–15:30, Fr 8:30–14:30 |
| Angebot | Unverbindlich, in der Regel noch am selben Werktag |
ESEF und iXBRL: warum der Geschäftsbericht kein freier Text mehr ist
Kapitalmarktorientierte Unternehmen erstellen ihren Jahresfinanzbericht im European Single Electronic Format (ESEF). Ein Konzernabschluss nach IFRS wird dabei mittels iXBRL maschinenlesbar ausgezeichnet, für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2022 sind auch die Anhangangaben zu taggen. Für die Übersetzung ändert das die Arbeitsgrundlage: Der Bericht ist kein Fließtext mehr, sondern strukturierter Inhalt, in dem Textbausteine an Auszeichnungen hängen.
Was daraus für die Übersetzung folgt
| Eigenschaft des ESEF-Berichts | Folge für die Übersetzung |
|---|---|
| Textbausteine hängen an Taxonomie-Tags | Abschnitte dürfen nicht frei zusammengefasst, aufgeteilt oder umgestellt werden. Die Segmentgrenzen des Originals bleiben erhalten |
| Zahlenwerte sind ausgezeichnet, nicht getippt | Zahlen werden nicht aus dem übersetzten Text übernommen, sondern gegen die ausgezeichnete Quelle geprüft |
| Wiederkehrende Standardangaben | Hoher Wiederverwendungsanteil aus dem Translation Memory über Berichtsjahre, sofern die Terminologie stabil gehalten wird |
| Fester Veröffentlichungstermin | Die Übersetzung liegt am kritischen Pfad. Kapazität muss vor dem Zyklus reserviert werden, nicht bei Textübergabe |
Bitte liefern Sie den Bericht in der Struktur, in der er ausgezeichnet wird, nicht als flaches Dokument. Wenn die Übersetzung in eine flache Fassung erfolgt und danach wieder in die Struktur zurückgeführt werden muss, entsteht ein manueller Zwischenschritt, der Fehler einträgt und Zeit kostet, die im Berichtszyklus nicht vorhanden ist.
CSRD, ESRS und Omnibus I: wer 2026 noch berichtet und was das für die Übersetzung heißt
Seit dem 18. März 2026 gilt die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470, bekannt als Omnibus I. Sie beschränkt die Berichtspflicht nach CSRD auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz, setzt die digitale Auszeichnung des Nachhaltigkeitsberichts aus und legt mit dem Value-Chain-Cap fest, was berichtspflichtige Unternehmen von kleineren Lieferanten verlangen dürfen. Für den größten Teil des Mittelstands ist der Nachhaltigkeitsbericht damit keine eigene Pflicht mehr, sondern ein Dokument, das Großkunden oder die ausländische Konzernmutter anfordern.
Berichtslage je Unternehmensgruppe und Terminologiefragen der ESRS anzeigenDetails einklappen
| Unternehmensgruppe | Berichtslage | Was typischerweise übersetzt wird |
|---|---|---|
| Über 1.000 Beschäftigte und über 450 Mio. EUR Umsatz | CSRD-pflichtig nach ESRS, Erstberichte der verbleibenden Welle für das Geschäftsjahr 2027 | Vollständiger Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichts, mehrsprachig für Konzern und Kapitalmarkt |
| Bis 1.000 Beschäftigte, Lieferant eines berichtspflichtigen Unternehmens | Keine eigene Pflicht. Der Großkunde darf nur Angaben nach dem freiwilligen Standard (VS) verlangen, das ist der Value-Chain-Cap | VS-Bericht oder Fragebogenantworten, meist ins Englische für die Einkaufsabteilung des Kunden |
| Tochter einer ausländischen Muttergesellschaft | Berichtet, wenn die Mutter konsolidiert berichten muss, nach deren Vorgaben | Zulieferung zum Konzernbericht in der Konzernsprache, oft mit fester Terminologievorgabe der Mutter |
| Kapitalmarktorientiert unterhalb der Schwellen | Aus der CSRD herausgefallen; Angaben nach bisheriger Rechtslage und Anlegererwartung | Kürzere Nachhaltigkeitsangaben im Lagebericht, Investorenkommunikation |
Warum die Terminologie trotzdem nicht steht
Für Übersetzungen ist dieses Feld aus einem Grund anspruchsvoll, der selten offen benannt wird: Die Fachterminologie ist auf drei Ebenen gleichzeitig in Bewegung. Zu ESRS Set 1 wurden nachträglich Übersetzungskorrekturen erlassen, also Berichtigungen an den amtlichen Sprachfassungen des Standards selbst. Die ESRS werden 2026 vereinfacht und neu gefasst. Und der freiwillige Standard wird als „Voluntary Standard“ finalisiert, nachdem er unter dem Namen VSME entwickelt wurde.
Wenn die amtliche Übersetzung eines Standards korrigiert wird und der Standard selbst neu gefasst wird, dann gilt für Berichte, die sich darauf beziehen: Eine Formulierung, die im Berichtsjahr korrekt war, kann im Folgejahr überholt sein, ohne dass sich der Sachverhalt geändert hat. Für die Übersetzung heißt das:
- Terminologie mit Fundstelle dokumentieren, nicht nur festlegen. Bei einer späteren Korrektur muss nachvollziehbar sein, auf welche Fassung sich eine Formulierung stützte
- Bei Lieferantenberichten die Terminologie des Kunden übernehmen, nicht die des Standards. Der Fragebogen des Großkunden ist die verbindliche Referenz, weil seine Einkaufsabteilung die Antworten gegen die eigene Vorlage liest
- Abweichungen zwischen amtlicher Fassung und Unternehmenssprachgebrauch aktiv entscheiden, statt sie stillschweigend zu vereinheitlichen
Digitale Auszeichnung: Anders als der IFRS-Konzernabschluss ist der Nachhaltigkeitsbericht derzeit wieder freier Text. Die XBRL-Taxonomie für die ESRS wurde am 30. August 2024 veröffentlicht, die Auszeichnungspflicht ist durch Omnibus I aber ausgesetzt, bis die ESEF-Verordnung angepasst ist. Bis dahin gelten für den Nachhaltigkeitsteil nicht die Segmentregeln aus dem ESEF-Abschnitt oben, wohl aber die Terminologieregeln.
Die deutsche Umsetzung der CSRD steht noch aus (Stand: Oktober 2026), die Anhörung zum Gesetzentwurf fand am 13. April 2026 statt; bis zum Inkrafttreten gilt die bisherige Rechtslage nach NFRD. Dieser Abschnitt beschreibt einen beweglichen Rechtsstand. Planen Sie auf dieser Grundlage Berichtspflichten, gleichen Sie den aktuellen Umsetzungsstand mit dem Abschlussprüfer ab. Wir übersetzen; die Beurteilung der Berichtspflicht selbst obliegt der Rechnungslegung und der Prüfung.
Der Vorjahresvergleich: warum die bessere Formulierung im Folgejahr ein Fehler ist
In der Rechnungslegung ist Vergleichbarkeit ein Selbstzweck. Ein Abschluss wird nicht nur für sich gelesen, sondern gegen die Vorjahre. Wenn eine Position im Berichtsjahr sprachlich eleganter benannt wird als im Vorjahr, wirkt das für sich genommen wie eine Verbesserung, zerstört aber den Mehrjahresvergleich: Der Leser kann nicht unterscheiden, ob sich die Bezeichnung oder der Sachverhalt geändert hat.
Die Regel und ihre Ausnahme
Die Regel lautet: In Finanzberichten hat Konsistenz Vorrang vor stilistischer Verbesserung. Eine einmal gewählte Entsprechung für eine Bilanzposition, einen Anhangbegriff oder eine Kennzahl bleibt über die Berichtsjahre gleich, auch wenn eine spätere Bearbeiterin eine treffendere Formulierung fände.
Die Ausnahme: Wenn sich der zugrunde liegende Standard ändert oder die amtliche Terminologie korrigiert wird, wird bewusst umgestellt und die Umstellung dokumentiert. Genau dieser Fall tritt bei den ESRS mit der Überarbeitung 2026 ein.
Was das für die Beauftragung bedeutet
Ein Finanzbericht sollte nicht als Einzelauftrag vergeben werden, sondern als Fortschreibung eines Bestands. Liefern Sie den Vorjahresbericht in beiden Sprachen mit, auch wenn er nicht von uns stammt. Er ist die verbindliche Referenz, aus der die Terminologie übernommen wird. Ohne diese Referenz beginnt jede Bearbeitung terminologisch bei null, und der Mehrjahresvergleich wird schleichend unbrauchbar.
Drei Fehlerklassen bei Finanztexten
Drei Fehlerklassen sind bei Finanzübersetzungen typisch. Sie entstehen nicht aus mangelndem Sprachvermögen, sondern daraus, dass ein Finanzbericht wie ein Text und nicht wie ein strukturierter Datensatz behandelt wird. Der Zahlenabgleich gegen das Original im Vier-Augen-Prinzip fängt sie ab.
Fehlerklasse 1: Zahlenformate und Klammern für negative Werte
Deutsche Abschlüsse verwenden das Komma als Dezimaltrennzeichen; im angelsächsischen Raum ist es der Punkt. Zusätzlich werden negative Werte im deutschen Abschluss meist mit Minuszeichen dargestellt, in angelsächsischen Darstellungen häufig in Klammern. Wird eine Klammer als typografisches Element behandelt und entfernt, kehrt sich das Vorzeichen einer Position um. Der Fehler ist im Fließtext unsichtbar und in der Tabelle folgenschwer. Prüfschritt: Zahlenspalten getrennt gegen das Original abnehmen, nicht mitlesen.
Fehlerklasse 2: Kennzahlen werden übersetzt statt geführt
Kennzahlenbezeichnungen wie EBIT, EBITDA oder Working Capital sind international eingeführte Bezeichnungen und bleiben stehen. Wird eine Kennzahl sinngemäß eingedeutscht oder umgekehrt frei ins Englische übertragen, entsteht eine Bezeichnung, die zwar verständlich klingt, aber keiner definierten Berechnungsvorschrift entspricht. Bei Kennzahlen, die das Unternehmen selbst definiert, muss zusätzlich die Definition mitübersetzt und über die Jahre gleich gehalten werden.
Fehlerklasse 3: Der Bericht wird in Teilen aktualisiert
Kurz vor Veröffentlichung ändern sich einzelne Zahlen oder Textpassagen. Aktualisiert wird die betroffene Stelle, nicht die daran hängenden Verweise: die Kennzahlenübersicht im vorderen Teil, die Zusammenfassung im Lagebericht, die Angabe im Anhang. Bei einem ausgezeichneten ESEF-Bericht kommt hinzu, dass die Auszeichnung mitgeführt werden muss. Abhilfe: Änderungen kurz vor Termin immer auf Dokumentebene durchziehen, nie auf Absatzebene.
Versicherungsunterlagen richten sich an Aufsicht, Rückversicherer und Kunden
Versicherer und Makler lassen Unterlagen für drei Lesergruppen übersetzen: für die Aufsicht und die Konzernmutter, etwa den Bericht über Solvabilität und Finanzlage (SFCR); für Rückversicherer und Partner im Ausland, etwa Verträge und Schadenakten; für Versicherungsnehmer, etwa Versicherungsbedingungen. Jede Gruppe stellt andere Anforderungen an Terminologie und Form.
| Unterlage | Wer sie liest | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Solvency-II-Berichte: SFCR, regelmäßige aufsichtliche Berichterstattung (RSR) | Aufsicht, Konzernmutter, Öffentlichkeit | Solvency-II-Terminologie; Zahlen gegen das Original geprüft; Begriffe wie im Vorjahr |
| Versicherungsbedingungen, Policen, Informationsblatt (IPID) | Versicherungsnehmer im Zielland | Deckung und Ausschlüsse ohne Abweichung; Definitionen durchgehend gleich übersetzt |
| Rückversicherungs- und Kooperationsverträge | Rückversicherer, Partner im Ausland | Klauseln und Anlagen gleich gegliedert: Vertragsübersetzung |
| Schadenakten: Schadenmeldung, Gutachten, Korrespondenz | Regulierer, Sachverständige, Gericht | Gutachten: Gutachten übersetzen; für ein Gericht die beglaubigte Form |
Versicherungsübersetzungen laufen im selben Ablauf wie die übrigen Finanztexte, mit Zahlenabgleich gegen das Original im Vier-Augen-Prinzip. Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte von Versicherern werden wie andere Finanzberichte behandelt.
Übersetzungen für Rechnungswesen in Dortmund und dem Ruhrgebiet
Im Ruhrgebiet übersetzen wir Finanzunterlagen überwiegend für konzernangebundene Mittelständler, die für eine ausländische Muttergesellschaft berichten, und für Wirtschaftsprüfungs- sowie Steuerberatungskanzleien, die Mandantenunterlagen für ausländische Gesellschafter oder Banken aufbereiten.
Persönliche Abgabe: Hohe Straße 45, 44139 Dortmund-Kreuzviertel, Mo–Do 8:30–15:30 Uhr, Fr 8:30–14:30 Uhr. Erreichbar mit U-Bahn Saarlandstraße (U46).
Häufige Fragen zu Rechnungslegung und Berichtsübersetzung
Welche Dokumente gehören zu Finanzübersetzungen und welche nicht?
Hierher gehört alles, was in die Rechnungslegung, die Berichtspflichten oder die Kapitalmarkt- und Bankkommunikation einfließt: Jahres- und Konzernabschlüsse, Anhang und Lagebericht, Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte, Prüfungsberichte, Kredit- und Fondsunterlagen sowie Solvency-II-Berichte von Versicherern. Nicht hierher gehören Angebote, Ausschreibungen, Verträge aus dem Vertrieb, Präsentationen; diese werden unter Wirtschaftsübersetzungen geführt, Marketingmaterial unter Marketing-Übersetzungen.
Was ändert sich durch ESEF für die Übersetzung?
Der Bericht ist strukturierter Inhalt statt Fließtext. Textbausteine hängen an Taxonomie-Auszeichnungen, weshalb Abschnitte nicht frei zusammengefasst, aufgeteilt oder umgestellt werden dürfen. Zahlen werden gegen die ausgezeichnete Quelle geprüft und nicht aus dem übersetzten Text übernommen. Die Übersetzung sollte in der ausgezeichneten Struktur erfolgen, nicht in einer flachen Zwischenfassung.
Warum ist Konsistenz wichtiger als die beste Formulierung?
Weil ein Abschluss gegen die Vorjahre gelesen wird. Wird eine Position im Folgejahr anders benannt, kann der Leser nicht unterscheiden, ob sich die Bezeichnung oder der Sachverhalt geändert hat. Deshalb hat eine einmal gewählte Entsprechung Vorrang vor einer stilistisch besseren. Umgestellt wird nur, wenn sich der zugrunde liegende Standard oder die amtliche Terminologie ändert, und dann dokumentiert.
Wie wird mit Vertraulichkeit und Sperrfristen umgegangen?
Alle Mitarbeitenden und externen Fachübersetzer unterzeichnen eine Verschwiegenheitserklärung; die Verarbeitung erfolgt nach DSGVO. Eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung schließen wir auf Wunsch ab. Bitte nennen Sie den Veröffentlichungstermin bei der Anfrage, er bestimmt die Abläufe mit. Unterlagen übermitteln Sie am sichersten über das Anfrageformular, die Übertragung ist TLS-verschlüsselt; bei E-Mail-Versand empfiehlt sich ein passwortgeschütztes Archiv mit dem Passwort auf getrenntem Weg. Für große Datenmengen, regelmäßige Aufträge und Dokumente mit besonderem Schutzbedarf richten wir Ihnen einen Zugang zu unserem VPN-gesicherten Dateiserver ein; auf Wunsch tauschen wir E-Mails PGP-verschlüsselt über Mailvelope aus.
Gilt bei Versicherungsbedingungen die Übersetzung oder das Original?
Das regelt der Vertrag. Häufig bestimmt eine Sprachklausel, dass bei Abweichungen die Originalfassung maßgeblich ist; die Übersetzung dient dann dem Verständnis. Soll die übersetzte Fassung selbst verbindlich werden, klärt das der Versicherer vorab rechtlich. Die Übersetzung muss dann Deckungsumfang, Ausschlüsse und Definitionen ohne Abweichung wiedergeben.
Mein Unternehmen ist durch Omnibus I aus der CSRD herausgefallen. Muss der Nachhaltigkeitsbericht trotzdem übersetzt werden?
Häufig ja, nur aus einem anderen Grund. Die eigene Pflicht entfällt, wenn nicht beide Schwellen überschritten sind: 1.000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro Umsatz. Berichtspflichtige Großkunden dürfen von Ihnen aber weiterhin Angaben nach dem freiwilligen Standard verlangen, und eine ausländische Muttergesellschaft braucht Ihre Zulieferung für den Konzernbericht. In beiden Fällen ist der Adressat die Einkaufs- oder Konzernabteilung, deren Fragebogen oder Vorlage die verbindliche Terminologie liefert. Liefern Sie diese Vorlage mit, dann wird nach ihr übersetzt und nicht nach dem Standardtext.
Was kostet eine Finanzübersetzung?
Abgerechnet wird nach Normzeile mit 50 bis 55 Schriftzeichen einschließlich Leerzeichen. Preisbestimmend sind Sprachkombination, Termindruck im Berichtszyklus und vor allem der Anteil wiederverwendbarer Segmente aus dem Vorjahresbericht. Bei fortgeschriebenen Berichten ist dieser Anteil hoch, bei einem Erstbericht ohne Referenz entsprechend niedrig. Das Angebot ist unverbindlich.
Schicken Sie den aktuellen Bericht und, falls vorhanden, die Vorjahresfassung, das Angebot kommt in der Regel noch am selben Werktag.

