Vertragsübersetzung für Unternehmen und Kanzleien
- Rechtsbegriffe nach Zielrechtssystem, nicht Wort für Wort
- Revision durch eine zweite Fachkraft nach ISO 17100
- Beglaubigung durch gerichtlich ermächtigte Übersetzer
- Abrechnung nach Normzeile, Festpreis vor Beauftragung
Welche Verträge wir übersetzen
Wir übersetzen juristische Texte und Verträge, die im Zielland Rechtswirkung entfalten oder einer Behörde vorgelegt werden. Für interne Entwürfe und Lesefassungen ohne Rechtswirkung genügt oft eine maschinelle Übersetzung mit anschließender Prüfung durch Ihre Rechtsabteilung.
So läuft eine Vertragsübersetzung ab
Vier Schritte, vom Eingang des Vertrags bis zur Lieferung. Wie lange das dauert, hängt von Umfang, Sprachrichtung und Frist ab und davon, ob eine Beglaubigung nötig ist; der Liefertermin steht verbindlich im Angebot.
- Anfrage
Sie senden den Vertrag und nennen Zielsprache, Zielland und Zweck: Verhandlung, Unterschrift oder Vorlage bei einer Behörde.
- Angebot
Festpreis nach Normzeile mit 50 bis 55 Schriftzeichen einschließlich Leerzeichen, dazu der Liefertermin und der Hinweis, ob eine Beglaubigung oder eine Apostille nötig ist.
- Übersetzung und Revision
Ein Fachübersetzer mit Rechtskenntnis im Zielland übersetzt, eine zweite Fachkraft revidiert gegen den Ausgangstext. Definitionen, Klauselnummern und Anlagen bleiben identisch strukturiert; frühere Verträge und Glossare führen wir fort, wenn Sie sie mitschicken.
- Lieferung
Als Word oder PDF mit gespiegeltem Layout; die beglaubigte Fassung kommt als Original per Post. Ob Sie digital, auf Papier oder beides brauchen, halten wir im Angebot fest.
Eine zweite Fachkraft revidiert jeden Vertrag
Ein Fachübersetzer mit Rechtskenntnis im Zielland übersetzt, eine zweite Fachkraft revidiert gegen den Ausgangstext. Definitionen, Klauselnummern und Anlagen bleiben identisch strukturiert, frühere Verträge und Glossare führen wir fort, wenn Sie sie mitschicken. Recht gehört zum zertifizierten Bereich beider DEKRA-Zertifikate.
Vertrag als PDF oder Word, Zielland und Verwendungszweck genügen, das Angebot kommt in der Regel noch am selben Werktag. Kein Newsletter.
Was eine Vertragsübersetzung kostet
Verträge werden nach Normzeile mit 50 bis 55 Schriftzeichen einschließlich Leerzeichen abgerechnet. Rechtstexte liegen über dem Preis für allgemeine Fachtexte, weil Terminologierecherche und Revision mehr Zeit brauchen.
Was den Preis bestimmt: der Umfang in Normzeilen, die Sprachrichtung, die Frist und die Frage, ob eine Beglaubigung nötig ist; sie ist in der Regel im Angebotspreis enthalten. Bei Folgeverträgen mit gleichem Rahmenwerk senkt der Anteil bereits übersetzter Klauseln den Preis. Wie wir rechnen, steht auf Preisgestaltung und Angebot; den Festpreis für Ihren Vertrag nennen wir im Angebot.
Beglaubigt oder Fachübersetzung?
Beglaubigt muss die Übersetzung sein, wenn ein Gericht, Notar, Register oder eine Behörde sie entgegennimmt; für Verhandlung und Unterschrift zwischen den Parteien genügt die Fachübersetzung. Für das Ausland kommt je nach Staat eine Apostille oder Legalisation hinzu. Den Ablauf beschreibt die Seite Beglaubigte Übersetzungen.
| Zweck | Form | Zusatz |
|---|---|---|
| Verhandlung, Unterschrift zwischen Parteien | Fachübersetzung | Hinweis auf maßgebliche Sprachfassung |
| Handelsregister, Notar in Deutschland | beglaubigt | ermächtigter Übersetzer |
| Gericht, Behörde im Ausland | beglaubigt | Apostille oder Legalisation je Staat |
| Bank, Investor, Due Diligence | Fachübersetzung | Terminologiedatenbank für Folgeverträge |
Jede Vertragsart stellt eigene Anforderungen
Je Vertragsart liegt die Schwierigkeit woanders, etwa bei der Frage, welche Fassung gilt, oder bei Begriffen ohne deckungsgleiche Entsprechung im deutschen Recht.
- Handels- und Liefervertrag mit ausländischem Partner: Vertragssprache und Gerichtsstand bestimmen, welche Fassung gilt; die Übersetzung muss die Klauselnummerierung und Definitionen exakt spiegeln.
- Gesellschaftsvertrag, Satzung, Handelsregisterauszug für Tochtergesellschaft, Bank oder Notar im Ausland: meist beglaubigt, oft mit Apostille.
- Arbeitsvertrag für entsandte oder ausländische Beschäftigte: Behörden verlangen die beglaubigte Fassung, Beschäftigte eine verständliche.
- Lizenz-, NDA- und Rahmenverträge in englischer Konzernsprache: Common-Law-Begriffe (indemnity, consideration, best efforts) haben im deutschen Recht keine deckungsgleiche Entsprechung.
Ihre Vertragsart ist nicht darunter? Wir übersetzen auch andere Verträge. Vertrag prüfen lassen
Warum sich Rechtsbegriffe nicht 1:1 übertragen lassen
Deutsche Vertragsbegriffe sind an das BGB und HGB gebunden, englische an Common Law; ein Begriff wie „Gewährleistung“ hat weder in England noch in den USA eine deckungsgleiche Entsprechung, sondern verteilt sich auf warranty, condition und representation. Die Übersetzung muss deshalb je Begriff entscheiden, ob sie einen Funktionsäquivalent wählt, den Begriff erklärt oder ihn als definierten Begriff beibehält.
| Begriff (DE) | Nächste Entsprechung (EN) | Problem | Lösung |
|---|---|---|---|
| Gewährleistung | warranty / condition | Common Law trennt nach Rechtsfolge, nicht nach Mangelart | definierter Begriff mit Verweis auf §§ 434 ff. BGB |
| Vertragsstrafe | liquidated damages | penalty clauses sind im Common Law unwirksam | liquidated damages mit Schätzklausel |
| Treu und Glauben | good faith | in England keine allgemeine Vertragspflicht | ausdrückliche Klausel statt Generalverweis |
| GmbH | Ltd / LLC | unterschiedliche Haftungs- und Registerregeln | Rechtsform unübersetzt, Erklärung in Klammern |
Drei Fehler, die in vorübersetzten Verträgen immer wieder stehen
In der Revision maschinell oder intern vorübersetzter Verträge fallen drei Korrekturklassen immer wieder an. Sie sind der Grund, warum die zweite Fachkraft gegen den Ausgangstext liest und nicht nur Korrektur.
- Definierte Begriffe uneinheitlich: Ein im Vertrag definierter Begriff („Produkte“) erscheint in der Übersetzung in drei Varianten; damit verliert die Definition ihre Wirkung.
- Klauselverweise verschoben: Nach Umbruch verweist Ziffer 12.3 auf eine Klausel, die in der Zielfassung 12.4 heißt.
- Modalverben abgeschwächt: „hat zu“ wird zu „should“ statt „shall“; aus einer Pflicht wird eine Empfehlung.
Häufige Fragen zur Vertragsübersetzung
Wie lange dauert die Übersetzung eines Vertrags?
Das hängt von Umfang, Sprachrichtung und Frist ab und davon, ob eine Beglaubigung nötig ist. Den verbindlichen Liefertermin nennen wir mit dem Angebot, in der Regel noch am Werktag Ihrer Anfrage. Eilige Termine vereinbaren wir mit dem Angebot; die Revision bleibt.
Welche Sprachfassung gilt bei Abweichungen?
Die, die der Vertrag als maßgeblich bestimmt. Fehlt eine solche Klausel, empfiehlt sich, sie vor der Übersetzung aufzunehmen; die Übersetzung erhält dann einen Hinweis auf die maßgebliche Fassung.
Kann ein bereits übersetzter Vertrag geprüft statt neu übersetzt werden?
Ja. Die Revision gegen den Ausgangstext rechnen wir nach Zeitaufwand ab; den Preis nennen wir nach einem Blick auf die Vorlage. Sie lohnt sich, wenn die Vorlage von einem Fachübersetzer stammt; bei maschinellen Vorlagen ist die Neuübersetzung meist günstiger.
Bleiben Vertragsentwürfe und Anlagen vertraulich?
Ja. Alle Mitarbeitenden und externen Fachübersetzer unterzeichnen eine Verschwiegenheitserklärung; die Verarbeitung erfolgt nach DSGVO. Eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung schließen wir auf Wunsch ab. Unterlagen übermitteln Sie am sichersten über das Anfrageformular, die Übertragung ist TLS-verschlüsselt; bei E-Mail-Versand empfiehlt sich ein passwortgeschütztes Archiv mit dem Passwort auf getrenntem Weg. Für große Datenmengen, regelmäßige Aufträge und Dokumente mit besonderem Schutzbedarf richten wir Ihnen einen Zugang zu unserem VPN-gesicherten Dateiserver ein; auf Wunsch tauschen wir E-Mails PGP-verschlüsselt über Mailvelope aus.
Vertrag als PDF oder Word, Zielland und Verwendungszweck genügen.

