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Übersetzungssprachen

Übersetzungssprachen: Sprachen und Sprachkombinationen im Überblick

Wählen Sie unten Ihre Sprache. Steht nur der Anlass fest, etwa CE-Dokumentation für drei EU-Länder oder eine Einbürgerung, sagt Ihnen die Entscheidungshilfe, welche Sprache und welche Form Zielmarkt oder Behörde verlangen.
  • ISO 17100 + ISO 9001, geprüft durch DEKRA
  • Muttersprachler übersetzt, zweite Fachkraft revidiert
  • Erfahrene Fachübersetzer für alle gängigen Sprachen
  • Angebot meist am selben Werktag

ISO 17100 · DEKRAISO 9001 · DEKRAÜbersetzungen seit 1976Vier-Augen-Prinzip nach Norm

Sprache finden

Ihre Sprache: Erfahrene Fachübersetzer für alle gängigen Sprachen, auf Anfrage auch für seltene Kombinationen

Für diese Sprachen stehen Fachübersetzer für die typischen Aufträge bereit: Fachgebiete, Dokumenttypen, Preisrahmen und Besonderheiten wie Zielvariante, Schriftsystem oder Urkundenweg. Für weitere Sprachen prüfen wir innerhalb eines Werktags, ob ein geeigneter Fachübersetzer verfügbar ist.

Westeuropa

Ost- und Südosteuropa

Nordeuropa

Asien und Naher Osten

Weitere Sprachen auf Anfrage

Auswahl: Dänisch, Norwegisch, Finnisch und weitereEinklappen

Dänisch, Norwegisch, Finnisch und 67 weitere Sprachen: Liste von Abchasisch bis Weißrussisch. Weitere Sprachkombinationen auf Anfrage. Nicht genannte Sprache: anfragen, Prüfung innerhalb eines Werktags.

Ein Prozess für alle Sprachen: Muttersprachler, Revision durch eine zweite Fachkraft, DEKRA-Audit

ISO 17100 gilt für den Übersetzungsprozess, nicht für einzelne Sprachen. Für jede Kombination, ob Deutsch-Englisch oder Deutsch-Arabisch, übersetzt ein qualifizierter Muttersprachler und revidiert eine zweite unabhängige Fachkraft gegen den Ausgangstext. Der Prozess wird von DEKRA extern geprüft; die Zertifikate gelten bis 02.01.2028 und 07.03.2027.

  1. Anfrage

    Datei, Zielsprachen, Zielländer, Verwendungszweck, Termin.

  2. Angebot

    In der Regel noch am selben Werktag: Angebot je Sprache mit Preis, Liefertermin und Zielvariante je Land.

  3. Übersetzung und Revision

    Vier-Augen-Prinzip nach ISO 17100: Wer übersetzt, revidiert nicht · gemeinsame Terminologiedatenbank über alle Zielsprachen.

  4. Lieferung

    Gesammelt oder je Sprache, per E-Mail oder als Post-Original mit Beglaubigung.

In Dortmund seit 1989, Übersetzungstradition seit 1976. ISO 17100 und ISO 9001 für jede Sprachkombination, von DEKRA zertifiziert.
Wir sind rundum zufrieden mit der Zusammenarbeit! Die Übersetzungen werden schnell, zuverlässig und termingerecht umgesetzt. Besonders hervorzuheben ist die freundliche und unkomplizierte Kommunikation.

Natalie D., Google-Rezension, August 2026

5 von 5 Sternen

Wenn nur der Anlass feststeht: welche Sprache und welche Form Behörde oder Zielmarkt verlangen

Die richtige Sprache ist nicht immer die naheliegende. CE-Dokumentation für den EU-Markt braucht die Amtssprache jedes Ziellandes; Englisch allein genügt nicht. Behördengänge in Deutschland brauchen eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche, auch wenn die Gegenseite Englisch versteht. Für Export in die Türkei oder nach China zählt die Fachübersetzung, nicht die Beglaubigung.

Anlass, verlangte Sprache und Form: die sechs häufigsten Fälle
Anlass Sprache(n) Form Grundlage
CE-Dokumentation für den EU-Markt Amtssprache jedes Ziellandes Fachübersetzung Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ab 2027 Maschinenverordnung
Einbürgerung, Aufenthalt Herkunftssprache → Deutsch Beglaubigt (Pflicht) Ausländerbehörden und BAMF akzeptieren nur ermächtigte Übersetzer
Anerkennung eines Berufsabschlusses Herkunftssprache → Deutsch Beglaubigt (Pflicht) IHK, Handwerkskammer, Bezirksregierung verlangen Ermächtigung
Export in die Türkei Deutsch oder Englisch → Türkisch Fachübersetzung TSE-Normen; keine Beglaubigung für B2B-Dokumente
Patentanmeldung in China → Chinesisch (Mandarin) Fachübersetzung Recht CNIPA-Anforderungen, Terminologie mit Patentanwalt abstimmen
Arzneimittelzulassung Deutsch (nationales Verfahren, BfArM) oder alle EU-Amtssprachen (zentrales Verfahren, EMA) Fachübersetzung Medizin Kennzeichnung und Packungsbeilage in der Amtssprache des Vertriebslands (Richtlinie 2001/83/EG Art. 63, § 11 AMG); ISO-17100-Nachweis wird von Auftraggebern oft verlangt, ist keine behördliche Vorgabe

Mehrsprachige Zielländer: Schweiz (Deutsch, Französisch, Italienisch), Belgien (Niederländisch, Französisch), Kanada (Englisch, Französisch) und Indien (Englisch plus Regionalsprache) verlangen je nach Region oder Behörde eine bestimmte Sprache. Nennen Sie im Auftrag das Zielland und die Region; die passende Sprache und Variante wird im Angebot festgelegt.

Was den Preis bestimmt: Sprache, Schwierigkeitsgrad, Verwendungszweck und Verwendungsart

Abgerechnet wird nach Normzeile mit 50 bis 55 Schriftzeichen einschließlich Leerzeichen. Den Preis bestimmen Sprache, Schwierigkeitsgrad, Verwendungszweck und Verwendungsart; den Festpreis nennt das Angebot nach Sichtung der Datei.

Was Ihre Sprache im Einzelnen kostet, klärt das Angebot; die Kalkulationsregeln stehen unter Preisgestaltung und Angebot.

Was sich je Sprache ändert: Rechtssystem, Schriftsystem, Dialektstandard und Beglaubigungsweg

Der Prozess ist für alle Sprachen gleich; die Anforderungen an den Übersetzer nicht. Vier Faktoren entscheiden, welche Qualifikation ein Auftrag braucht: das Rechtssystem des Ziellandes, das Schriftsystem, der Dialektstandard und der Beglaubigungsweg des Ausstellungsstaats.

Anforderungen je Sprache: Rechtssystem, Schriftsystem, Dialektstandard, BeglaubigungswegEinklappen
Sprachspezifische Anforderungen an den Übersetzer nach ISO 17100
Faktor Betroffene Sprachen Anforderung Folge bei Fehlern
Rechtssystem Arabisch, Chinesisch, Russisch, Englisch (Common Law) Kenntnis des Rechtssystems des Ziellandes, über die Sprache hinaus Vertragsbegriff ohne Entsprechung wird falsch übertragen
Schriftsystem Arabisch, Chinesisch, Japanisch, kyrillische Sprachen Satz- und Layoutkompetenz, RTL, Zeichenkodierung Technische Dokumente werden unbrauchbar
Dialektstandard Arabisch (MSA), Chinesisch (Mandarin/Kantonesisch), Englisch (GB/US) Festlegung der Standardvariante vor Beginn Text wird verstanden, aber amtlich nicht akzeptiert
Beglaubigungsweg alle Sprachen, abhängig vom Ausstellungsstaat Gerichtlich ermächtigter Übersetzer; Apostille oder Legalisation je Staat Behörde weist Dokument zurück

Ein in NRW ermächtigter Übersetzer ist für deutsche Behörden bundesweit anerkannt; für ausländische Stellen gelten teils eigene Zulassungen (Beispiele: Schweden und Griechenland).

Welche Sprachen am häufigsten beauftragt werden

Diese Sprachen werden bei uns seit Jahrzehnten am häufigsten beauftragt.

  1. Exportsprachen (Unternehmen): Englisch, Chinesisch, Türkisch, Polnisch, Tschechisch. Handbücher, Maschinendokumentation, Handelsverträge, CE-Erklärungen. Branchen im Ruhrgebiet: Maschinenbau, Zulieferer, Chemie.
  2. Behörden- und Urkundensprachen (Privatpersonen): Türkisch, Arabisch, Russisch, Polnisch, Rumänisch, Persisch, Vietnamesisch. Geburts- und Heiratsurkunden, Zeugnisse, Führerscheine. Nach dem Mikrozensus haben in NRW rund 880.000 Menschen türkische und rund 800.000 polnische Wurzeln; aus Syrien stammen rund 190.000, aus Marokko rund 106.000 (IT.NRW, Mikrozensus 2017).
  3. Wissenschafts- und Publikationssprachen: Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Chinesisch. Forschungsberichte, Dissertationen, EU-Förderanträge; Auftraggeber sind Hochschulen, Institute, Pharma.

Von Abchasisch bis Weißrussisch: 70 weitere Sprachen und Sprachkombinationen

Für diese Sprachen liegen Übersetzer vor, die regelmäßig für uns arbeiten. Für alles darüber hinaus prüfen wir innerhalb eines Werktags, ob eine geeignete Fachkraft verfügbar ist. Sprachpaare ohne Deutsch übersetzen wir ebenfalls, etwa Englisch–Französisch oder Französisch–Englisch.

  • Abchasisch
  • Afrikaans
  • Amharisch
  • Aragonesisch
  • Aramäisch
  • Armenisch
  • Aserbaidschanisch
  • Baskisch
  • Bengalisch
  • Berberisch
  • Bretonisch
  • Dari
  • Deutsch
  • Dänisch
  • Esperanto
  • Estnisch
  • Finnisch
  • Flämisch
  • Georgisch
  • Hausa
  • Hebräisch
  • Hindi
  • Igbo
  • Indonesisch
  • Irisch
  • Isländisch
  • Japanisch
  • Javanisch
  • Jiddisch
  • Kasachisch
  • Katalanisch
  • Kikuyu
  • Kirgisisch
  • Koreanisch
  • Kurdisch
  • Laotisch
  • Latein
  • Lettisch
  • Litauisch
  • Luxemburgisch
  • Malaiisch
  • Maltesisch
  • Mazedonisch
  • Moldawisch
  • Mongolisch
  • Nepalesisch
  • Norwegisch
  • Oromo
  • Panjabi
  • Paschtu
  • Persisch
  • Schottisch-Gälisch
  • Serbisch
  • Serbokroatisch
  • Singhalesisch
  • Slowakisch
  • Slowenisch
  • Suaheli
  • Tadschikisch
  • Tamilisch
  • Tatarisch
  • Thailändisch
  • Tschetschenisch
  • Turkmenisch
  • Uigurisch
  • Urdu
  • Usbekisch
  • Vietnamesisch
  • Walisisch
  • Weißrussisch
  • Ihre Sprache ist nicht dabei? Für seltenere Kombinationen fragen wir in unserem Übersetzernetz nach. Sprache anfragen

Häufige Fragen zur Sprachauswahl

Gibt es Übersetzungen in alle Weltsprachen?

Alle gängigen europäischen, osteuropäischen, asiatischen und afrikanischen Sprachen. Für alle arbeiten erfahrene Fachübersetzer. Für sehr seltene Kombinationen prüfen wir innerhalb eines Werktags, ob ein ebenso qualifizierter Fachübersetzer verfügbar ist.

Welche Sprache gilt, wenn das Zielland mehrere Amtssprachen hat?

Die Region oder Behörde entscheidet: Schweiz nach Kanton, Belgien nach Sprachgebiet, Kanada nach Provinz, Indien nach Bundesstaat. Nennen Sie Zielland und Region; Sprache und Variante werden im Angebot festgelegt.

Kann ich mehrere Zielsprachen in einem Auftrag beauftragen?

Ja. In jeder Sprache übersetzt eine Fachkraft, eine zweite revidiert; alle arbeiten mit derselben Terminologiedatenbank. Lieferung gesammelt oder je Sprache, alle Sprachen in einem Auftrag und einem Angebot.

Was kostet eine Übersetzung je Sprache?

Den Preis bestimmen Sprache, Schwierigkeitsgrad, Verwendungszweck und Verwendungsart. Abgerechnet wird nach Normzeile mit 50 bis 55 Schriftzeichen einschließlich Leerzeichen; den Festpreis nennt das Angebot nach Sichtung der Datei.

Angebot für Ihre Sprachkombination

Nennen Sie Ausgangs- und Zielsprache und schicken Sie die Datei, seltene Kombinationen prüfen wir zuerst auf Verfügbarkeit.

Das Angebot ist unverbindlich. Telefonisch erreichbar Mo–Do 8:30–15:30 Uhr, Fr 8:30–14:30 Uhr.