Übersetzungsbüro Französisch, zertifiziert nach ISO 17100: Deutsch-Französisch Fachübersetzungen
- ISO 17100 + ISO 9001, geprüft durch DEKRA
- Jede Übersetzung von einer zweiten Fachkraft gegen den Ausgangstext geprüft
- Datei und Zielland genügen, Angebot meist am selben Werktag
Für Exportdokumentation, Verträge und Urkunden, bei denen die französische Varietät zählt
Ein Fehler in der Zielvariante, im Rechtsbegriff, in der Schrift oder in der Namensschreibweise hat Folgen: Rückfragen der Behörde, abgelehnte Urkunden, Nacharbeit an der Dokumentation. Für diese Aufträge übersetzen Muttersprachler mit Fachgebiets-Nachweis, eine zweite Fachkraft prüft gegen den Ausgangstext.
Typische Ausgangslagen:
- Vertrieb oder Tochter in Frankreich: Loi Toubon verlangt französische Fassungen für Verträge, Anleitungen und Werbung; die Behörde prüft Formalien streng.
- Belgien oder Schweiz als Zielmarkt: Belgicismes und Helvétismes in Verwaltungs- und Rechtstexten, sonst wirkt der Text importiert.
- Urkunden, Zeugnisse, Nachlass mit Frankreich- oder Schweizbezug, beglaubigt und mit Hinweis auf Apostille.
- Kanadischer Markt: Québec-Französisch mit eigener Terminologie (Office québécois de la langue française).
Französisch-Aufträge in vier Schritten, mit Revision
Sie senden Datei oder Scan und nennen Zweck, Zielland und Termin. In der Regel noch am selben Werktag erhalten Sie ein Angebot mit Festpreis und Liefertermin. Nach Freigabe übersetzt ein muttersprachlicher Fachübersetzer, eine zweite Fachkraft revidiert gegen den Ausgangstext. Den Liefertermin vereinbaren wir mit dem Angebot, nach Durchsicht des Quelltextes.
- Anfrage
Datei oder Scan, Zielsprache, Zielland, Verwendungszweck, Wunschtermin.
- Angebot
Festpreis nach Normzeile mit 50 bis 55 Schriftzeichen einschließlich Leerzeichen, Liefertermin, Varietät (FR, BE, CH, CA) schriftlich festgelegt; ohne Angabe Français standard.
- Übersetzung und Revision
Muttersprachler mit Fachgebiets-Nachweis, Pflichtrevision nach ISO 17100, kundenspezifische Terminologiedatenbank.
- Lieferung
Per E-Mail, auf Wunsch Post-Original mit Beglaubigung; für Frankreich Hinweis auf Apostille-Pflicht je Dokument.
Kundenstimmen aus der Praxis
Die Übersetzung wurde schnell, sorgfältig und in exzellenter sprachlicher Qualität angefertigt. Die Kommunikation war stets klar, freundlich und professionell.
Halima E., Google-Rezension, Februar 2026, übersetzt aus dem Spanischen
Schicken Sie Datei oder Scan und nennen Sie Zielland und Verwendungszweck, das Angebot kommt in der Regel noch am selben Werktag.
Abrechnung nach Normzeile, Festpreis nach Sichtung
Fachübersetzungen werden nach Normzeile mit 50 bis 55 Schriftzeichen einschließlich Leerzeichen abgerechnet. Den Preis bestimmen Sprache, Schwierigkeitsgrad, Verwendungszweck und Verwendungsart; den Festpreis nennen wir nach Sichtung der Datei. Das Angebot ist unverbindlich; wie wir kalkulieren, lesen Sie unter Preisgestaltung und Angebot.
Den Preis bestimmen vor allem Fachgebiet, Umfang und Layoutarbeit im Zielformat; bei Folgeaufträgen senkt der Anteil bereits übersetzter Segmente den Preis. Details zur Kalkulation: Preisgestaltung und Angebot.
Das Loi Toubon: Warum Französisch-Übersetzungen für den französischen Markt gesetzlich vorgeschrieben sind
Das französische Sprachengesetz „Loi Toubon“ (Gesetz Nr. 94-665 vom 4. August 1994) schreibt vor, dass beim Vertrieb von Gütern und Dienstleistungen in Frankreich zwingend französisches Vokabular verwendet werden muss. Für deutsche Exporteure bedeutet das: Betriebsanleitungen, Beipackzettel, Vertragsunterlagen und Werbematerialien müssen auf Französisch vorliegen, nicht nur auf Englisch, auch wenn die Geschäftspartner Englisch sprechen.
Was das Loi Toubon konkret betrifft:
- Produktdokumentation: Betriebsanleitungen, Sicherheitshinweise, Beipackzettel und technische Spezifikationen müssen in französischer Sprache verfügbar sein, wenn das Produkt in Frankreich verkauft wird.
- Arbeitsverträge: Arbeitsverträge mit in Frankreich tätigen Arbeitnehmern müssen auf Französisch ausgestellt sein, auch wenn das Unternehmen deutsch ist.
- Stellenanzeigen: Stellenangebote für Tätigkeiten in Frankreich dürfen keinen fremdsprachigen Text enthalten, auch bei ausländischem Arbeitgeber (Art. 10 Loi Toubon, Code du travail L5331-4); nur fremdsprachige Medien sind ausgenommen.
- Öffentliche Kommunikation und Werbung: Werbetexte, die sich an die Öffentlichkeit in Frankreich richten, müssen Französisch als primäre Sprache verwenden.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Ein Arbeitnehmer kann einen Vertrag anfechten, der nicht auf Französisch vorliegt. Verbraucherschutzbehörden können bei fehlender französischsprachiger Produktdokumentation einschreiten. Ein Rechtsstreit in Frankreich über einen englischsprachigen Vertrag ist für den deutschen Auftraggeber strukturell nachteilig.
Das Loi Toubon ist die wichtigste rechtliche Begründung dafür, warum für den französischen Markt keine informelle Übersetzung oder KI-Lösung ausreicht, die rechtliche Anforderung gilt unabhängig von der Qualität der Übersetzung.
Hinweis Belgien: Für Arbeitsverhältnisse und gesetzlich vorgeschriebene Unternehmensdokumente gilt die Sprache der Sprachregion: Niederländisch in Flandern (Dekret vom 19.07.1973), Französisch in der Wallonie (Dekret vom 30.06.1982), Deutsch in Ostbelgien, in Brüssel Französisch oder Niederländisch je nach Sprache des Arbeitnehmers (Gesetze vom 18.07.1966). Für B2B-Verträge und Geschäftskorrespondenz besteht keine gesetzliche Sprachpflicht; Verbraucherinformationen müssen in der Sprache der Region vorliegen.
Français standard, Belgicismes, Helvétismes, Québécismes: Welche Varietät für welchen Markt
Französisch ist keine einheitliche Sprache, es existieren vier für Fachübersetzungen relevante Varietäten, die sich in Vokabular, Rechtschreibung und Rechtskonventionen unterscheiden. Eine für Frankreich perfekte Übersetzung kann in der Schweiz oder Belgien falsch wirken, oder rechtlich nicht konform sein.
Die vier relevanten Varietäten und ihre wichtigsten Unterschiede:
| Varietät | Zielmarkt | Typische Abweichungen | Übersetzungs-Relevanz |
|---|---|---|---|
| Français standard (FR) | Frankreich, internationale Organisationen (EU, UN, IOC) | Referenzvarietät der Académie française; normgebend für EU-Dokumente | Standard für alle Texte ohne spezifischen Zielmarkt |
| Belgisch-Französisch (Belgicismes) | Wallonie, Brüssel | Septante statt soixante-dix (70); nonante statt quatre-vingt-dix (90); le GSM statt le portable (Handy); un kot (Studentenzimmer) | Zahlen in Verträgen und Rechnungen: „soixante-dix mille euros“ (FR) vs. „septante mille euros“ (BE), beide korrekt, aber Verwechslung schafft Verwirrung |
| Schweizer Französisch (Helvétismes) | Romandie (Genf, Lausanne, Neuchâtel, Freiburg) | Huitante statt quatre-vingts (80) in manchen Kantonen; service de piquet statt astreinte (Bereitschaftsdienst); eigene Rechtschreibtradition bei Großschreibung | Wichtig für Texte für internationale Organisationen in Genf (WHO, WTO, IKRK), Schweizer Französisch ist dort Haussprache |
| Kanadisches Französisch (Québécois) | Québec, frankophone Teile Kanadas | Eigene Fachtermini für Technologie (courriel statt e-mail); andere Rechtssprache (Zivilrecht Québec vs. Common Law); OQLF als normgebende Instanz | Für Produktdokumentation für den kanadischen Markt: OQLF-Terminologie zwingend, französische Standardterminologie gilt als fremd |
Praktisches Beispiel aus Fachübersetzungen: Die Zahl 70 wird auf Französisch je nach Varietät als soixante-dix (FR), septante (BE, CH-teilweise) oder soixante-dix (QC) geschrieben. In einem Vertrag über „70.000 EUR“ kann eine falsch gewählte Varietät zwar rechtlich bindend sein, aber beim Vertragspartner als unprofessionell oder ortfremd auffallen. DeepL bietet für Französisch nur die Zielvarianten Frankreich und Kanada an; belgisches und Schweizer Französisch lassen sich nicht einstellen, ohne Angabe liefert DeepL Standardfranzösisch.
Die Académie française: Normgebende Instanz und ihre Bedeutung für Fachübersetzungen
Die Académie française (gegründet 1635) ist die weltweit einzige staatlich anerkannte Sprachakademie, die verbindliche Empfehlungen für eine Nationalsprache herausgibt. Ihre Wörterbücher und Sprachempfehlungen gelten als Referenz für korrektes Schriftfranzösisch, auch in Fachbereichen, wo sie Fremdwörter durch französische Neologismen ersetzt.
Für Fachübersetzungen hat die Académie française einen direkten praktischen Einfluss, der oft unterschätzt wird:
Terminologische Neologismen statt Anglizismen: Die Académie française entwickelt aktiv französische Alternativbegriffe für technische und digitale Anglizismen. Offiziell empfohlene Begriffe im staatlichen Bereich:
| Anglizismus (international) | Amtlicher französischer Begriff | Kontext |
|---|---|---|
| courriel (im öffentlichen Dienst) | Behördenkommunikation, staatliche Dokumente | |
| Software | logiciel | IT-Dokumentation für staatliche Stellen |
| Hardware | matériel informatique | Öffentliche Beschaffung, Behördenkorrespondenz |
| Hashtag | mot-dièse | Öffentliche Kommunikation, Rundfunk |
| Cloud computing | informatique en nuage | Staatliche IT-Ausschreibungen |
Terminologie statt Anglizismen: Die interministerielle Commission d’enrichissement de la langue française erarbeitet mit Zustimmung der Académie française amtliche Begriffe, veröffentlicht sie im Journal officiel und in der Datenbank FranceTerme; für staatliche Stellen sind sie verbindlich.
Relevanz für Übersetzungen: Ein technisches Dokument für eine französische Behörde oder ein staatliches Unternehmen, das „software“ statt „logiciel“ verwendet, ist zwar verständlich, aber nicht normenkonform. Bei öffentlichen Ausschreibungen kann das ein Ausschlussgrund sein. Ein Fachübersetzer, der die FranceTerme-Begriffe kennt, ist hier unverzichtbar.
Fachgebiete für Deutsch-Französisch Übersetzungen: Technik, Recht, Medizin, EU
Deutsch-Französisch ist nach Deutsch-Englisch das zweitwichtigste Sprachpaar für deutsche Unternehmen mit Exportgeschäft in Europa. Die wichtigsten Auftragstypen sind technische Dokumentationen für den französischen und belgischen Markt, EU-Institutionsdokumente (Französisch als eine der drei EU-Arbeitssprachen) und Verträge mit französischsprachigen Partnern.
| Fachgebiet | Typische Dokumente | Besonderheit | Mehr dazu |
|---|---|---|---|
| Technik & Industrie | Betriebsanleitungen, CE-Dokumentation, Maschinendokumentation, Patente | Loi Toubon: Betriebsanleitungen auf Französisch sind Pflicht für den französischen Markt. CE-Terminologie nach Académie française | Technische Übersetzungen |
| Recht & Verträge | Handelsverträge, AGBs, Gesellschaftsverträge, Arbeitsverträge für Frankreich | Code civil (FR) vs. deutsches BGB, grundlegend unterschiedliche Rechtssysteme; Arbeitsverträge in Frankreich müssen auf Französisch sein (Loi Toubon Art. 6) | Juristische Übersetzungen |
| Medizin & Pharma | Beipackzettel, klinische Studien, Zulassungsunterlagen (ANSM) | ANSM (Agence nationale de sécurité du médicament) als Zulassungsbehörde; eigene Terminologienormen | Medizinische Übersetzungen |
| EU-Dokumentation | EU-Ausschreibungen, Berichte, Verordnungen, Parlament-Dokumente | Französisch ist eine der drei EU-Arbeitssprachen (neben Englisch und Deutsch); EU-eigene Terminologiedatenbank IATE | Auf Anfrage |
| Wirtschaft & Finanzen | Jahresabschlüsse, Gesellschaftsrecht (SARL, SA), Handelsregister-Dokumente | SARL ≠ GmbH (trotz struktureller Ähnlichkeit); französisches Handelsgesetzbuch (Code de commerce) mit eigener Terminologie | Wirtschaftsübersetzungen |
| Frankophoner Afrika (OHADA) | Handelsrecht, Unternehmensrecht, Verträge für westafrikanische Märkte | OHADA-Rechtsraum (17 Mitgliedsstaaten): einheitliches Handelsrecht für West- und Zentralafrika, weder Code civil noch deutsches Recht | Auf Anfrage |
Ihr Dokument gehört zu einem anderen Fachgebiet? Für Frankreich, Belgien und die Schweiz gilt dasselbe Verfahren. Angebot anfordern
Die drei häufigsten Fehlerquellen bei maschinellen Deutsch-Französisch-Übersetzungen in Exportdokumenten
Bei maschinell vorübersetzten Deutsch-Französisch-Texten für den europäischen Markt sind drei systematische Fehlerklassen typisch, die über Sprachqualität hinausgehen und rechtliche oder kommerzielle Folgen haben können. Wir prüfen genau diese Stellen, bevor die Übersetzung herausgeht.
Fehlerklasse 1: Falsche Varietät ohne Zielmarkt-Prüfung
DeepL und Google Translate übersetzen standardmäßig ins française standard, ohne nach Belgien, Schweiz oder Kanada zu fragen. Konkret: Ein Vertrag über „septante mille euros“ (BE) wird zu „soixante-dix mille euros“ (FR), inhaltlich korrekt, aber für belgische Partner erkennbar nicht auf sie zugeschnitten. Bei Produktdokumentation für schweizer Kunden fehlen Helvétismes, die in der Schweiz als Qualitätsmerkmal gelten.
Fehlerklasse 2: Loi-Toubon-Verstöße durch nicht-autorisierte Terminologie
KI-Übersetzungstools kennen das Loi Toubon nicht als Randbedingung. Sie übersetzen technische Anglizismen (wie „software update“, „cloud backup“) ins Englische oder verwenden nicht-autorisierte Lehnwörter, wo die Académie française oder die OQLF offizielle Termini vorschreiben. Ein Produkthandbuch, das für staatliche Beschaffung in Frankreich eingereicht wird und „software“ statt „logiciel“ enthält, kann formell beanstandet werden.
Fehlerklasse 3: Code civil vs. BGB, falsche Rechtsbegriffs-Übertragung
Das französische Zivilrecht (Code civil, 1804) und das deutsche BGB haben unterschiedliche Vertragsrechtsbegriffe. „Kündigung“ entspricht im Französischen je nach Kontext „résiliation“ (Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses), „résolution“ (Aufhebung eines Vertrags wegen Vertragsverletzung) oder „révocation“ (Widerruf). Eine KI wählt oft den häufigsten Begriff, in einem Arbeitsvertrag ist das regelmäßig die falsche Wahl mit rechtlichen Konsequenzen.
Die französische Sprache: Verbreitung, Sprachfamilie und normgebende Institutionen
Französisch ist in 29 Staaten auf fünf Kontinenten offizielle Amtssprache und wird in über 50 Ländern gesprochen. Mit laut Ethnologue (2026) rund 334 Millionen Gesamtsprechern gehört es zu den meistgesprochenen Sprachen der Welt. Als eine der drei Arbeitssprachen der EU und als Ko-Amtssprache der UN hat Französisch eine außergewöhnlich starke institutionelle Stellung.
Verbreitung nach Regionen
Frankreich mit seinen Überseegebieten ist das bevölkerungsreichste frankophone Land. Die größten frankophonen Bevölkerungen außerhalb Frankreichs leben in der Demokratischen Republik Kongo, Kanada (Québec), Algerien, Marokko, der Elfenbeinküste und Belgien. Die Organisation Internationale de la Francophonie (OIF) zählt seit 2024 93 Staaten und Regierungen (Mitglieder, assoziierte Mitglieder und Beobachter).
Sprachfamilie
Französisch gehört zu den romanischen Sprachen innerhalb der indoeuropäischen Sprachfamilie und bildet zusammen mit dem Okzitanischen, Frankoprovenzalischen, Katalanischen und Piemontesischen den galloromanischen Zweig. Die engsten Verwandten sind Italienisch, Spanisch und Portugiesisch, gegenseitige Verständigung ist mit etwas Übung möglich, aber keine sichere Übersetzungsgrundlage.
Normgebende Institutionen
Zwei Institutionen sind für die Standardisierung des Französischen maßgeblich:
- Académie française (gegründet 1635, Paris): 40 Mitglieder (les Immortels), zuständig für Sprachpflege, Wörterbücher und Empfehlungen gegen Anglizismen. Keine Gesetzeskraft, aber starke gesellschaftliche Autorität. Website: academie-francaise.fr
- Office québécois de la langue française (OQLF) (Montréal): Sprachbehörde der Provinz Québec nach der Charte de la langue française; von ihr normierte Begriffe sind für die Verwaltung Québecs verbindlich (Art. 118), lediglich empfohlene Begriffe nicht. Website: oqlf.gouv.qc.ca
Das macht Französisch zu einer der am stärksten regulierten Sprachen der Welt, mit direkten Konsequenzen für Fachübersetzungen, die für staatliche oder öffentliche Stellen bestimmt sind.
Häufige Fragen zu Französisch-Übersetzungen
Was kostet eine Deutsch-Französisch Fachübersetzung?
Fachübersetzungen Deutsch-Französisch werden nach Normzeile mit 50 bis 55 Schriftzeichen einschließlich Leerzeichen abgerechnet. Den Festpreis nennen wir nach Sichtung der Datei; das Angebot ist unverbindlich.
Muss eine Übersetzung für den französischen Markt wirklich auf Französisch sein?
Ja, wenn das Loi Toubon greift: Betriebsanleitungen, Beipackzettel, Arbeitsverträge, Stellenanzeigen und öffentliche Kommunikation müssen auf Französisch vorliegen, wenn sie sich an Personen in Frankreich richten, unabhängig davon ob die Gegenseite Englisch spricht. Klauseln eines nicht auf Französisch abgefassten Arbeitsvertrags können dem Arbeitnehmer nicht entgegengehalten werden (Code du travail L1221-3); fehlende französische Produktinformation ist eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu 750 Euro Geldbuße je Verstoß (Décret 95-240).
Welche Varietät des Französischen soll übersetzt werden?
Das hängt vom Zielmarkt ab: Frankreich und internationale Organisationen: Français standard. Belgien (Wallonie/Brüssel): Belgisch-Französisch mit Septante/Nonante. Schweiz (Romandie): Schweizer Französisch, insbesondere für Genfer Organisationen. Kanada (Québec): OQLF-Terminologie zwingend. Ohne Angabe übersetzt Eurolingua ins Français standard. Die Varietät wird bei der Auftragserteilung festgelegt.
Sind Schweizer oder belgische Übersetzungen teurer als Standardfranzösisch?
Nicht zwingend, aber der Aufwand ist höher, da der Übersetzer aktiv auf Varietät-spezifische Terminologie achten muss. Für umfangreiche technische Dokumentationen mit vielen Zahlenangaben (wo Septante/Huitante relevant werden) empfiehlt sich ein Übersetzer mit expliziter Belgien- oder Schweiz-Erfahrung, das wird im Angebot ausgewiesen.
Übersetzen Sie Französisch auch aus anderen Sprachen, nicht nur aus dem Deutschen?
Ja. Neben Deutsch-Französisch und Französisch-Deutsch bietet Eurolingua auch Englisch-Französisch, Französisch-Englisch, Türkisch-Französisch und andere Kombinationen an, jeweils durch muttersprachliche Fachübersetzer nach ISO 17100. Anfragen für seltenere Sprachpaare mit Französisch werden geprüft.
Datei, Zielland und Verwendungszweck genügen.

