Übersetzungsbüro Arabisch, zertifiziert nach ISO 17100: Deutsch-Arabisch Fachübersetzungen
- ISO 17100 + ISO 9001, geprüft durch DEKRA
- Revision durch eine zweite Fachkraft
- Dokumentierter Namensabgleich zwischen Pass und DIN 31635
- Scan und Ausstellungsstaat genügen, Angebot meist am selben Werktag
Für Urkunden, Anerkennung und Export, bei denen Variante und Namensabgleich über die Annahme entscheiden
Ein Fehler in der Zielvariante, im Rechtsbegriff, in der Schrift oder in der Namensschreibweise hat Folgen: Rückfragen der Behörde, abgelehnte Urkunden, Nacharbeit an der Dokumentation. Für diese Aufträge übersetzen Muttersprachler mit Fachgebiets-Nachweis, eine zweite Fachkraft prüft gegen den Ausgangstext.
Typische Ausgangslagen:
- Privatpersonen aus Syrien, Irak, Libanon, Marokko und weiteren Staaten in NRW: Einbürgerung, Familiennachzug, Eheschließung, Berufsanerkennung, mit Namensabgleich, damit die Behörde die Identität nicht anzweifelt.
- Ärzte und Pflegekräfte im Anerkennungsverfahren: Diplome, Approbationsunterlagen.
- Anlagenbau und Export in MENA-Märkte: technische Dokumentation, Verträge, Rechts- und Behördenunterlagen mit RTL-Satz.
- Apostille oder Legalisation je Ausstellungsstaat (21 Staaten in der Tabelle).
Vier Schritte bis zur revidierten Arabisch-Übersetzung
Sie senden Datei oder Scan und nennen Zweck, Zielland und Termin. In der Regel noch am selben Werktag erhalten Sie ein Angebot mit Festpreis und Liefertermin. Nach Freigabe übersetzt ein muttersprachlicher Fachübersetzer, eine zweite Fachkraft revidiert gegen den Ausgangstext. Den Liefertermin vereinbaren wir mit dem Angebot, nach Durchsicht des Quelltextes.
- Anfrage
Datei oder Scan, Zielsprache, Zielland, Verwendungszweck, Wunschtermin.
- Angebot
Festpreis nach Normzeile mit 50 bis 55 Schriftzeichen einschließlich Leerzeichen; Variante (MSA, Dialekt) und Namensschreibweise schriftlich festgelegt.
- Übersetzung und Revision
Muttersprachler mit Fachgebiets-Nachweis, Pflichtrevision nach ISO 17100, kundenspezifische Terminologiedatenbank.
- Lieferung
Per E-Mail, beglaubigte Fassung als Post-Original; RTL-Layout auf Wunsch satzfertig.
Kundenfeedback zu unserer Arabisch-Übersetzung
Es war eine absolut fantastische Erfahrung. Ich habe alle meine Dokumente übersetzen lassen, und alles war perfekt. Der Service war zuvorkommend, und ich habe die Übersetzungen sehr schnell und pünktlich erhalten. Auch der Preis war sehr angemessen. Ich kann diesen Übersetzungsdienst wärmstens empfehlen; ich bin überzeugt, dass er der beste in Nordrhein-Westfalen ist.
Mohamad Y., Google-Rezension, übersetzt aus dem Arabischen
Schicken Sie Datei oder Scan und nennen Sie Zielland und Verwendungszweck, das Angebot kommt in der Regel noch am selben Werktag.
Abrechnung nach Normzeile, Festpreis nach Sichtung
Fachübersetzungen werden nach Normzeile mit 50 bis 55 Schriftzeichen einschließlich Leerzeichen abgerechnet. Den Preis bestimmen Sprache, Schwierigkeitsgrad, Verwendungszweck und Verwendungsart; den Festpreis nennen wir nach Sichtung der Datei. Das Angebot ist unverbindlich; wie wir kalkulieren, lesen Sie unter Preisgestaltung und Angebot.
Den Preis bestimmen vor allem Fachgebiet, Umfang und Layoutarbeit im Zielformat; bei Folgeaufträgen senkt der Anteil bereits übersetzter Segmente den Preis. Details zur Kalkulation: Preisgestaltung und Angebot.
Hocharabisch, Ägyptisch oder Golf-Arabisch: Welche Variante braucht Ihr Text?
Arabisch ist eine diglossische Sprache: Die geschriebene Hochsprache (Modernes Hocharabisch, MSA, الفصحى / al-fusha) und die gesprochenen Regionaldialekte sind so verschieden, dass ein marokkanischer und ein irakischer Sprecher im jeweiligen Dialekt oft nicht miteinander kommunizieren können. Die Regel für Übersetzungsaufträge ist eindeutig: Alles Schriftliche und alles Amtliche geht in Hocharabisch. Dialekt kommt nur dort infrage, wo gesprochene Sprache abgebildet wird, also bei Untertiteln, Voice-over, Werbespots und Social-Media-Kampagnen für einen einzelnen Markt.
Wer diese Entscheidung falsch trifft, produziert Texte, die im Zielmarkt entweder unverständlich oder unangemessen wirken. Ein in ägyptischem Dialekt verfasster Geschäftsbrief an einen saudischen Konzern ist kein Näheeffekt, sondern ein Stilbruch. Umgekehrt wirkt ein Instagram-Spot in reinem Hocharabisch für ein junges Publikum in Kairo wie eine Nachrichtensendung.
| Variante | Sprachraum | Einsatz in der Übersetzung | Wichtige Einschränkung |
|---|---|---|---|
| Hocharabisch (MSA) اللغة العربية الفصحى |
Alle 25 arabischsprachigen Staaten, überregional verstanden | Verträge, technische Dokumentation, Urkunden, Websites, Geschäftskorrespondenz, Pressemitteilungen, alles Amtliche | Wird als formell empfunden, für emotionale Werbeansprache oft zu distanziert |
| Ägyptisch-Arabisch مصري (Masri) |
Ägypten, ca. 109 Mio. Einwohner (CAPMAS 2026) | Untertitel, Voice-over, Werbung, Social Media | Durch jahrzehntelange Film- und Fernsehproduktion der am breitesten verstandene Dialekt, dennoch kein Ersatz für MSA im Schriftverkehr |
| Levantinisch شامي (Shami) |
Syrien, Libanon, Jordanien, Palästina | Diaspora-Kommunikation in Deutschland, Gesundheits- und Bildungswesen, Beratungsmaterial | Für die in Deutschland größte arabischsprachige Gruppe relevanter als Ägyptisch |
| Golf-Arabisch خليجي (Khaliji) |
Saudi-Arabien, VAE, Katar, Kuwait, Bahrain, Oman | Werbliche Ansprache und Vertriebsmaterial für die GCC-Märkte | Kaufkraftstärkster Markt, aber Geschäftsdokumente bleiben MSA oder Englisch |
| Maghrebinisch دارجة (Darija) |
Marokko, Algerien, Tunesien | Ausschließlich lokale Kampagnen für den jeweiligen Einzelmarkt | Starker Berber- und Französisch-Einfluss, im Nahen Osten für Ungeübte kaum verständlich. Eine Maghreb-Kampagne funktioniert nicht am Golf und umgekehrt |
| Irakisch عراقي |
Irak | Diaspora-Kommunikation, gesprochene Formate | Eigene Lexik mit türkischen und persischen Einflüssen |
Für die Anfrage bedeutet das konkret: Bitte geben Sie das Zielland und die Textsorte an. Bei „Broschüre für den arabischen Markt“ ohne weitere Angabe ist die Rückfrage unvermeidlich, weil eine einzige Fassung für Marrakesch und Dubai nur in Hocharabisch existieren kann, und ob das die richtige Wahl ist, hängt vom Format ab.
Namensumschrift bei Urkunden: der Konflikt zwischen DIN 31635 und der Passschreibweise
Das arabische Alphabet notiert kurze Vokale nicht. Deshalb existiert für arabische Namen keine einzige richtige lateinische Schreibweise: محمد erscheint in deutschen Akten als Muhammad, Mohammed, Mohamed, Muhammed oder Mohammad. Für Urkundenübersetzungen kollidieren zwei Systeme: die wissenschaftliche Umschrift nach DIN 31635 und die Schreibweise im Reisepass, die der maschinenlesbaren ICAO-Konvention des ausstellenden Staates folgt. Weichen beide voneinander ab und wird die Abweichung nicht dokumentiert, behandelt die Behörde die Dokumente im Zweifel als Unterlagen zweier verschiedener Personen.
Die beiden Systeme
DIN 31635 in der Fassung von Juli 2011 regelt die Umschrift des arabischen Alphabets für Arabisch, Osmanisch-Türkisch, Persisch, Kurdisch, Urdu und Paschtu. Die Norm geht auf die Umschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft zurück, die 1935 auf dem Internationalen Orientalistenkongress in Rom angenommen wurde. Sie ist eineindeutig: Jedes arabische Zeichen hat genau eine lateinische Entsprechung, teils mit diakritischen Zeichen wie ǧ, ḥ, ṣ oder ṭ.
Die Passschreibweise dagegen entsteht im Ausstellungsland, oft über eine französisch oder englisch geprägte Transkription. Ein tunesischer Pass schreibt denselben Namen häufig französisch beeinflusst (Mohamed Chedli), ein ägyptischer englisch beeinflusst (Mohamed Shedly). Diakritische Zeichen kommen im maschinenlesbaren Bereich des Passes nicht vor.
Was das praktisch auslöst
Bei Einbürgerung, Familiennachzug, Eheschließung und Berufsanerkennung werden mehrere Dokumente aus unterschiedlichen Quellen zusammengeführt: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Schul- und Hochschulzeugnisse, Führungszeugnis, Pass. Stammen sie aus verschiedenen Jahrzehnten oder Ländern, tragen sie oft drei oder vier Schreibvarianten desselben Namens. Die Sachbearbeitung muss dann die Identität klären, bevor das Verfahren weiterläuft.
Deshalb gilt bei uns für arabische Urkunden ein fester Arbeitsschritt: Die Übersetzung führt die Namensform der Urkunde und die abweichende Passform nebeneinander auf und kennzeichnet die Abweichung als Anmerkung des Übersetzers. Damit liegt der Behörde die Zuordnung schriftlich vor, statt dass sie erschlossen werden muss. Für das deutsche Personenstandsregister gilt nach Nr. A 4.2 PStG-VwV: Enthält eine Urkunde oder der Pass bereits eine lateinische Schreibweise, ist diese maßgebend; sonst wird nach ISO-Norm umschrieben.
Für die Anfrage heißt das: Reichen Sie zusätzlich zur Urkunde die Passkopie ein. Ohne sie kann der Übersetzer die Abweichung nicht dokumentieren, weil er die Zielschreibweise nicht kennt.
Apostille und Legalisation in arabischsprachigen Staaten
Eine Übersetzung allein macht eine ausländische Urkunde in Deutschland nicht verwendbar. Die Urkunde selbst braucht je nach Ausstellungsstaat entweder eine Apostille oder die aufwendigere konsularische Legalisation. Entscheidend ist, ob der Staat Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens von 1961 ist. Für den arabischsprachigen Raum lautet die Antwort überwiegend nein: Von 21 geprüften Staaten sind nur sechs Vertragsparteien, darunter Algerien erst seit dem 9. Juli 2026.
| Staat | Vertragspartei? | In Kraft seit | Weg für deutsche Behörden |
|---|---|---|---|
| Algerien | Ja, Neuzugang | 09.07.2026 | Keine Apostille: Deutschland hat dem Beitritt widersprochen, im Verhältnis zu Deutschland bleibt es bei der Legalisation |
| Saudi-Arabien | Ja | 07.12.2022 | Apostille |
| Tunesien | Ja | 30.03.2018 | Keine Apostille: Deutschland hat dem Beitritt widersprochen, Legalisation |
| Marokko | Ja | 14.08.2016 | Keine Apostille: Deutschland hat dem Beitritt widersprochen, Legalisation |
| Bahrain | Ja | 31.12.2013 | Apostille |
| Oman | Ja | 30.01.2012 | Apostille |
| Ägypten, Syrien, Irak, Jordanien, Libanon, VAE, Katar, Kuwait, Libyen, Sudan, Jemen, Palästina, Mauretanien, Somalia, Dschibuti | Nein | – | Konsularische Legalisation oder, wo diese nicht möglich ist, Urkundenüberprüfung durch die deutsche Auslandsvertretung |
Bemerkenswert ist der Fall der Vereinigten Arabischen Emirate: Trotz ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sind die VAE keine Vertragspartei, Urkunden aus Dubai oder Abu Dhabi durchlaufen also weiterhin die Legalisationskette. Das überrascht regelmäßig Mandanten, die den Aufwand nach dem Vorbild Saudi-Arabiens einschätzen.
Sonderfall Syrien
Für syrische Urkunden gilt ein eigener Weg, der für die größte arabischsprachige Gruppe in Deutschland praktisch relevant ist. Die Legalisation syrischer Personenstandsurkunden erfolgt stellvertretend für die Botschaft Damaskus über die deutsche Botschaft Beirut, wobei die Urkunde zuvor vom syrischen Außenministerium vorlegalisiert sein muss. Der postalische Weg läuft nicht mehr direkt an die Botschaft, sondern über den Dienstleister VFS Global. Die Gebühr beträgt 32,00 EUR je Urkunde.
Die für Betroffene wichtigste Einschränkung: Urkunden, die nach dem 18. November 2016 und vor dem 1. Januar 2026 in Deir ez-Zor oder Raqqa, vor dem 23. Februar 2025 in Idlib oder vor dem 1. Mai 2019 in Hasaka ausgestellt wurden, werden nicht legalisiert. Besitzen Sie nur solche Urkunden, klären Sie mit dem Standesamt oder der Ausländerbehörde einen anderen Nachweisweg, etwa die Urkundenüberprüfung oder eine eidesstattliche Versicherung.
Wir übersetzen die Urkunde und liefern die beglaubigte Übersetzung. Die Apostille beziehungsweise Legalisation der Originalurkunde beschaffen die zuständigen Behörden des Ausstellungsstaates und die deutsche Auslandsvertretung, nicht das Übersetzungsbüro. Die Reihenfolge ist wichtig: erst Apostille oder Legalisation auf dem Original, dann Übersetzung, weil der Apostillentext mitübersetzt werden muss. Zum Ablauf der Beglaubigung: Beglaubigte Übersetzungen.
Fachgebiete für Deutsch-Arabisch Übersetzungen: Urkunden, Medizin, Anlagenbau, Recht
Die Auftragsstruktur für Arabisch unterscheidet sich deutlich von der europäischer Sprachen. Neben dem klassischen Exportgeschäft in Richtung Golfstaaten steht ein großer Block an Urkunden- und Anerkennungsübersetzungen für die arabischsprachige Bevölkerung in Deutschland, insbesondere im Gesundheitswesen.
| Fachgebiet | Typische Dokumente | Arabisch-spezifische Besonderheit | Mehr dazu |
|---|---|---|---|
| Urkunden & Personenstand | Geburts- und Heiratsurkunden, Familienbücher, Führungszeugnisse, Scheidungsurkunden | Namensvariantenabgleich Pass gegen Urkunde; Hidschri-Datumsangaben; islamisches Eherecht kennt Rechtsinstitute ohne deutsche Entsprechung, etwa die Morgengabe (مهر, Mahr), die als Begriff erläutert und nicht ersetzt werden muss | Beglaubigte Übersetzungen |
| Medizin & Berufsanerkennung | Approbationsunterlagen, Facharztnachweise, Studien- und Prüfungsnachweise, Arztbriefe | Größter Einzelblock durch Ärztinnen und Ärzte aus Syrien und dem Irak. Curricula arabischer Medizinfakultäten müssen fachlich, nicht wörtlich auf deutsche Fächerbezeichnungen abgebildet werden | Medizinische Übersetzungen |
| Technik & Anlagenbau | Betriebsanleitungen, Ausschreibungsunterlagen, Sicherheitsdatenblätter, HSE-Dokumentation | GCC-Konformitätskennzeichnung für die Golfmärkte als eigenes System neben CE; RTL-Satz technischer Dokumentation mit eingebetteten lateinischen Formelzeichen und Maßeinheiten | Technische Übersetzungen |
| Recht & Verträge | Handelsverträge, Gesellschaftsverträge, Vollmachten, Schiedsklauseln | Die Zivilrechtsordnungen der Golfstaaten sind teils scharia-beeinflusst. Zinsklauseln, Versicherungs- und Erbrechtskonstruktionen haben keine deckungsgleichen Entsprechungen und erfordern erläuternde Übersetzung statt Begriffsersetzung | Juristische Übersetzungen |
| Marketing & Lokalisierung | Broschüren, Websites, Produktkataloge, Kampagnenmaterial | Einzige Kategorie, in der Dialekt statt Hocharabisch sinnvoll sein kann; erfordert RTL-fähigen Satz und gespiegelte Layoutführung | Wirtschafts- und Marketing-Übersetzungen |
Ihr Fachgebiet steht nicht dabei? Sagen Sie uns Herkunftsstaat und annehmende Stelle, wir prüfen den Weg. Anfrage stellen
Staatlich anerkannte und ermächtigte Übersetzer für Arabisch
Für Dokumente, die bei Gericht, Standesamt, Ausländerbehörde oder Anerkennungsstelle eingereicht werden, genügt keine einfache Fachübersetzung. Erforderlich ist eine Übersetzung durch eine vom zuständigen Gericht ermächtigte Übersetzerin oder einen ermächtigten Übersetzer, in Nordrhein-Westfalen ermächtigt vom Oberlandesgericht Hamm. Die Bezeichnungen unterscheiden sich je nach Bundesland: ermächtigt, öffentlich bestellt oder beeidigt. Wir arbeiten für Arabisch mit ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern zusammen, deren Bestätigungsvermerk bundesweit anerkannt wird.
Drei Fehlerklassen bei Arabisch-Fachübersetzungen aus der Auftragspraxis
Bei Arabisch-Übersetzungen sind drei Fehlerklassen typisch, die nicht sprachlicher, sondern technischer und kalendarischer Natur sind. Sie entstehen meist nicht beim Übersetzen, sondern in der Weiterverarbeitung durch Dritte. Wir prüfen genau diese Stellen, bevor die Übersetzung herausgeht.
Fehlerklasse 1: Der RTL-Satz bricht in der Weiterverarbeitung
Arabischer Text läuft von rechts nach links, eingebettete lateinische Bestandteile wie Produktnamen, Maßeinheiten, Formelzeichen und Zahlen laufen weiter von links nach rechts. Diese Mischrichtung wird vom Unicode-Bidi-Algorithmus aufgelöst. Layoutprogramme ohne aktivierte Nahost-Unterstützung setzen den Text dennoch falsch: Klammern und Anführungszeichen erscheinen gespiegelt an der falschen Stelle, Zeilenumbrüche trennen zusammengehörige Einheiten, und in ungünstigen Fällen kehrt sich die Reihenfolge lateinischer Teilstrings um.
Der Fehler entsteht fast nie in der Übersetzungsdatei, sondern beim Einfließen in die Kundenlayoutdatei. Übernehmen Sie arabische Fachtexte in eine bestehende Broschüre, lassen Sie den gesetzten Stand vor dem Druck von einem arabischen Muttersprachler gegenlesen. Eine korrekte Übersetzung in einem falsch gesetzten Layout ist für den Leser trotzdem unbrauchbar.
Fehlerklasse 2: Hidschri-Datum wird stillschweigend als gregorianisches gelesen
Urkunden aus mehreren arabischen Staaten tragen Datumsangaben nach dem islamischen Mondkalender (Hidschra-Kalender). Saudi-Arabien stellte erst 2016 die Gehaltszahlungen im öffentlichen Dienst vom Hidschri- auf den gregorianischen Kalender um. Da das Mondjahr rund elf Tage kürzer ist als das Sonnenjahr, ergibt eine Umrechnung ohne Kalenderkonversion falsche Geburtsjahre, teils mit mehreren Jahren Abweichung.
Erschwerend kommt hinzu, dass Monatsanfänge in einigen Staaten traditionell durch Mondsichtung bestimmt wurden. Dadurch sind Abweichungen von einem Tag zwischen zwei Umrechnungstabellen für dasselbe Datum möglich. In beglaubigten Übersetzungen wird deshalb beides angegeben: das Datum in der Originalform und die gregorianische Entsprechung, gekennzeichnet als Umrechnung. Wer nur den konvertierten Wert liefert, nimmt der Behörde die Prüfmöglichkeit.
Fehlerklasse 3: Ostarabische Ziffern werden von OCR falsch erkannt
In Ägypten, im Sudan und in Teilen der Golfstaaten werden häufig ostarabische Ziffern verwendet: ٠ ١ ٢ ٣ ٤ ٥ ٦ ٧ ٨ ٩ für 0 bis 9. Zwei Zeichen sind für automatische Texterkennung besonders fehleranfällig: ٥ (Fünf) ähnelt der lateinischen Null, ٦ (Sechs) der lateinischen Sieben. Bei gescannten Urkunden mit schwacher Vorlagenqualität führt das zu vertauschten Ziffern in Geburtsdaten, Aktenzeichen und Urkundennummern.
Für beglaubigte Übersetzungen bedeutet das: Zahlen werden am Original geprüft, nicht am OCR-Ergebnis. Maschinelle Übersetzungssysteme, die auf einem OCR-Vorlauf aufsetzen, führen diese Prüfung nicht durch und übernehmen den Lesefehler unbemerkt in das Ergebnis.
Die arabische Sprache: semitisch, 25 Amtssprachenstaaten, UN-Amtssprache
Arabisch gehört zum westsemitischen Zweig der semitischen Sprachen innerhalb der afroasiatischen Sprachfamilie. Mit laut Ethnologue rund 480 Millionen Sprechern insgesamt zählt es zu den Weltsprachen und ist eine der sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen. Muttersprachler aller Varietäten sind es laut Ethnologue rund 411 Millionen.
Verbreitung und Status
Amtssprache oder Ko-Amtssprache ist Arabisch in 23 Staaten Nordafrikas, des Nahen und Mittleren Ostens: Ägypten, Algerien, Bahrain, Dschibuti, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Komoren, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Mauretanien, Oman, Palästina, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tschad, Tunesien und die Vereinigten Arabischen Emirate. In Israel hat Arabisch seit dem Nationalstaatsgesetz von 2018 einen Sonderstatus. In Eritrea ist Arabisch Arbeitssprache der Verwaltung ohne verfassungsrechtlichen Amtssprachenstatus; im Iran ist es nach Art. 16 der Verfassung Pflichtfach in der Schule.
Die einzige semitische Amtssprache innerhalb der EU ist das Maltesische. Es gilt sprachhistorisch als arabischer Dialekt, wird jedoch in lateinischer Schrift geschrieben und ist für Arabischsprecher nur eingeschränkt verständlich.
Die arabische Schrift
Geschrieben wird von rechts nach links. Das Alphabet umfasst 28 Buchstaben, die je nach Position im Wort, also isoliert, initial, medial oder final, unterschiedliche Formen annehmen. Kurze Vokale werden im normalen Schriftbild nicht notiert, sondern nur in Lehrbüchern, Kinderbüchern und im Koran durch diakritische Zeichen ergänzt. Genau daraus folgt das Transliterationsproblem bei Eigennamen.
Die arabische Schrift ist die Grundlage weiterer Schriftsysteme: Persisch, Kurdisch (in der Sorani-Variante), Paschtu, Urdu, Panjabi und Hausa nutzen modifizierte oder erweiterte Fassungen des arabischen Grundalphabets. Aus gemeinsamer Schrift folgt jedoch keine Sprachverwandtschaft, siehe dazu den Abschnitt weiter unten zur Abgrenzung.
Ihr Verbreitungsgebiet ist rückläufig: Malaiisch, Suaheli und weitgehend auch Hausa werden heute in lateinischer Schrift geschrieben, zentralasiatische Turksprachen wurden in sowjetischer Zeit kyrillisiert und teils später latinisiert.
Normgebende Instanz
Für das Hocharabische gibt es keine einzelne zentrale Sprachakademie wie im Französischen. Maßgeblich sind mehrere nationale Akademien, darunter die Akademie der arabischen Sprache in Kairo (مجمع اللغة العربية بالقاهرة), sowie deren Dachverband. In der Praxis der Fachübersetzung ist deshalb die Terminologiearbeit im Zielmarkt wichtiger als der Verweis auf eine Normstelle.
Häufige Fragen zu Arabisch-Übersetzungen
Was kostet eine Arabisch-Übersetzung?
Fachübersetzungen Deutsch-Arabisch werden nach Normzeile mit 50 bis 55 Schriftzeichen einschließlich Leerzeichen abgerechnet. Arabisch liegt dabei über dem Preisniveau westeuropäischer Sprachen, weil der Übersetzerpool kleiner ist und bei Urkunden Zusatzschritte anfallen: Namensvariantenabgleich, Kalenderkonversion und Prüfung der Zahlen am Original. Angebot auf Anfrage.
Brauche ich Hocharabisch oder einen Dialekt?
Hocharabisch für alles Schriftliche und alles Amtliche: Verträge, technische Dokumentation, Urkunden, Websites, Korrespondenz. Dialekt nur für gesprochene und werbliche Formate mit klarem Einzelmarkt, also Untertitel, Voice-over und Social-Media-Kampagnen. Bitte nennen Sie bei der Anfrage Zielland und Textsorte, dann entfällt die Rückfrage.
Wann braucht man eine beglaubigte Übersetzung?
Immer dann, wenn eine Behörde, ein Gericht, eine Hochschule oder eine Anerkennungsstelle das Dokument entgegennimmt: Standesamt, Ausländerbehörde, Einbürgerungsbehörde, Approbationsbehörde. Für arabische Urkunden kommt fast immer die Frage nach Apostille oder Legalisation der Originalurkunde hinzu, die vor der Übersetzung geklärt sein sollte. Ablauf und Voraussetzungen: Beglaubigte Übersetzungen.
Übersetzen Sie Arabisch auch aus anderen Sprachen?
Ja. Neben Deutsch-Arabisch bietet Eurolingua Englisch-Arabisch, Arabisch-Englisch und Französisch-Arabisch an, letzteres besonders für den Maghreb, wo Französisch als Geschäfts- und Verwaltungssprache verbreitet ist. Weitere Kombinationen auf Anfrage, jeweils durch muttersprachliche Fachübersetzer nach ISO 17100.
Datei, Zielland und Verwendungszweck genügen.

